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GEZ-Trick: Wer keinen Rundfunkbeitrag mehr bezahlen muss

Immer wieder ärgern sich die Deutschen über die GEZ-Gebühren. Doch einige müssten es gar nicht, weil sie – ohne es bislang vielleicht zu wissen – von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit sind. Wer das ist, dass lesen Sie im folgenden Artikel.

Generell gilt: Je niedriger das eigene Einkommen ausfällt, desto eher wird ein entsprechender Antrag auf Befreiung oder Minderung der GEZ-Gebühren Erfolg haben.

Wer finanziell nicht gut aufgestellt ist und beispielsweise Grundsicherung vom Staat erhält, der muss keine GEZ-Gebühren bezahlen. Im Einzelfall sollte man sich hier jedoch bei seinem Sachbearbeiter des Jobcenter informieren.

Auch Studierende, die BAföG erhalten und nicht mehr bei den Eltern leben oder jene junge Menschen die Berufsausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld während einer Berufsausbildung erhalten, müssen keine GEZ-Gebühren an den Staat bezahlen.

Allerdings können nicht nur finanziell beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger auf eine Reduzierung der Gebühr oder die komplette Befreiung des Rundfunkbeitrags hoffen. Auch Menschen mit besonderen gesundheitlichen Einschränkungen können von Ausnahmen profitieren. Etwa Menschen, die blind oder gehörlos sind oder die über eine Schwerbehinderung von mindestens 80 Prozent verfügen.

In bestimmten Fällen können auch Rentner eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Die ist unter anderem der Fall, wenn sie Grundsicherung im Alter beziehen. Für Menschen, die im Alter von Angehörigen oder einem Pflegedienst gepflegt werden müssen, weil sie es selbst nicht mehr schaffen, greift ebenfalls eine Ausnahmeregelung. Hier hilft der MDK den entsprechenden Personen weiter.

Doch wie kann man den Rundfunkbeitrag kündigen? Leider ist das im allgemeinen nicht so einfach. Man kann sich jedoch von ihm befreien lassen. Hierfür muss man einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Den entsprechenden Antrag findet man auf der Webseite des Rundfunkbeitrags.