Langsam wird es für die Beschäftigten im Gesundheits- und Pflegebereich eng, wenn sie sich nicht impfen lassen. Nun wurde bekannt, dass sie bis zum 15. März den Nachweis einer Impfung und Genesung bringen müssen. Harte Konsequenzen drohen daher hartnäckigen Verweigerern. Als letztes Mittel steht eine Kündigung zur Debatte.
Sollten Mitarbeiter in einer Hausarztpraxis nach dem Inkrafttreten der Impfpflicht noch immer nicht nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind, müssen sie schlussendlich damit rechnen, eine Abmahnung oder gar eine Kündigung zu erhalten. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland mit Verweis auf ein Informationsblatt des Deutschen Hausärzteverbandes.
Ab dem 15. März gilt dann eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, bei der Mitarbeiter in einer Arztpraxis, Klinik oder auch einem Pflegeheim nachweisen müssen, dass sie entweder vollständig geimpft oder aber genesen sind. Dies solle dem Schutz der Patientinnen, Patienten und auch den Pflegebedürftigen dienen. Aus dem Informationsblatt auf der Webseite des Verbandes geht hervor, dass bei strikter Weigerung das Gesundheitsamt einschreiten und es den Betroffenen verbieten kann, ihren Arbeitsplatz zu betreten. „In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmende der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen.“
Ferner erklärte der Verband, dass es als letztes Mittel auch zu einer Kündigung des Impfverweigerers kommen kann, solange man nicht nachweisen kann, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht den Schutz in Anspruch nehmen kann. „Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte hier jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfolgen müssen.“
Wichtig ist hierbei darauf hinzuweisen, dass diese Verpflichtung nicht nur für das medizinische Personal gelte, sondern auch alle anderen Beschäftigten, etwa Hausmeister, Reinigungskräfte und auch das Transport- und Küchenpersonal. Auch hier gilt der 15. März als spätester Zeitpunkt für den Nachweis der Impfung oder Genesung. Das Gesundheitsamt ist in diesem Falle von den Inhabern der Praxen umgehend zu informieren.
Sollten die Mitarbeiter dann auch die Aufforderung des Gesundheitsamtes ignorieren, so können Geldbußen bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
Allerdings wird es nach Ansicht des Deutschen Hausärzteverbandes nicht allzu viele Beschäftigte treffen, denn der große Teil der Belegschaft von Hausärztinnen und Hausärzten hat sich frühzeitig mit dem Thema auseinandergesetzt und sich entsprechend impfen lassen. Dies sei sowohl aus Selbstschutz wie auch zum Schutze der Patientinnen und Patienten erfolgt, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt dem RND. „Daher wird die Zahl derer, die von den neuen Regelungen zur Impfpflicht in den Praxen betroffen sein werden, eher klein sein.“
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