Ab 2022 Tempolimit nach neuem EU-Recht

Ab Mitte 2022 kommt einiges auf Autofahrer zu. Mit dem Inkrafttreten der ISA-Verordnung der EU heißt es Einführung von Sicherheitssystemen zum Tempolimit und eine Blackbox im Auto.

Die Diskussionen zu der am 6. Juli in Kraft tretenden EU-Verordnung 2019/2144 laufen heiß –  Gängelung und Überwachung oder mehr Sicherheit auf deutschen Straßen? Betroffen von der neuen Regelung sind vor allem Neuwagenfahrer. Die sollen künftig von ihrem Pkw gewarnt werden, wenn sie zu schnell fahren. Eine Blackbox soll zudem jede Menge anderer Fahrerdaten aufzeichnen und der Polizei mögliche Fehler melden. 

Der Gesetzgeber verspricht sich von der am 12. November 2021 verabschiedeten EU-Regelung, dass künftig bis zu 25.000 Menschenleben gerettet werden. Allein in Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt etwa ein Drittel der Verkehrstoten auf Unfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit zurückzuführen. 

Diese Geschwindigkeitswarner sollen ständig eingeschaltet sein – im Namen der Verkehrssicherheit und nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen aufzeichnen. Die sogenannte Blackbox macht sich  entweder optisch oder akustisch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bemerkbar, durch einen aufleuchtenden Warnhinweis im Sichtfeld oder einen Warnton. Oder optisch und haptisch, wenn zum Warnhinweis etwa ein vibrierendes Gaspedal hinzu kommt. Gerade für Tesla ist diese Möglichkeit wichtig. Denn bei vielen Pkw des E-Autoherstellers befindet sich keine Anzeige im direkten Sichtfeld des Fahrers, der große Touchscreen sitzt in der Mitte der Armaturentafel.

Die Kontrolle bleibt beim Fahrer

Nicht nur die Autoindustrie, auch Interessenverbände der Autofahrer  haben sich die bleibende Autonomie des Fahrers gewünscht. Hinsichtlich der elektronischen Systeme gibt es auch bei der Verkehrszeichenerkennung immer noch gravierende Fehler, gerade wenn sie navigationsbasiert ist. Auch deshalb sieht die EU-Verordnung neben der ISA-Pflicht vor, dass Autofahrende jederzeit die Kontrolle über ihr Fahrzeug behalten sollen. Die Warnungen des ISA-Systems können ignoriert oder auch überstimmt werden – etwa durch einen kräftigen Druck aufs Gaspedal. Zudem muss sich das System abschalten lassen, zumindest für die Dauer einer Autofahrt. 

Dennoch sind die Verbände skeptisch, dass die neue Verordnung das gewährleistet. “In der Praxis zeigen ISA-Systeme immer noch zu viele falsche Warnungen aufgrund falscher oder veralteter Informationen über Geschwindigkeitsbegrenzungen an”, so ein Vertreter des Verbands der europäischen Automobilhersteller (ACEA). Auch der ADAC hält das System für “aktuell nicht ausreichend erprobt und ausgereift”.