Änderung ab Oktober: Neue Leistungen für Kassenpatienten

Wer gesetzlich krankenversichert ist, darf sich freuen. Nach Informationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 01. Oktober die Kosten für drei zusätzliche Angebote.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen, die von jeder Gesetzlichen Krankenkasse angeboten werden muss, werden im sogenannten Leistungskatalog festgehalten. Dieser hat sich um folgende drei Angebote erweitert:

Therapeutische Grundversorgung

Ein neues Angebot in der ambulanten Psychotherapie ermöglicht Kassenpatienten zwischen vier (zu je 100 Minuten) und acht (zu je 50 Minuten) Sitzungen einer Gruppentherapie besuchen. „Um den niedrigschwelligen Zugang abzusichern, ist kein Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber den Krankenkassen notwendig“, so der Bundesausschuss.

Kostenübernahme für Screenings

In Erweiterung des Kostenkataloges für das Neugeboren-Screening werden zwei zusätzliche Leistungen übernommen, um seltene angeborene Erkrankungen zu entdecken. Dazu gehören die spinale Muskelatrophie (SMA) und die Sichelzellkrankheit. Eine rechtzeitige Diagnose kann die Heilungschancen bei Neugeborenen signifikant erhöhen.

Auch im Bereich der Hepatitis-Diagnostik haben die gesetzlichen Krankenkassen nachgebessert. Ab einem Alter von 35 Jahren besteht die Möglichkeit, dass sich Versicherte bei ihrem „Check-Up“ auf eine Hepatitis-B oder C-Erkrankung testen lassen. Diese Gesundheitsuntersuchung kann alle drei Jahre einmal durchgeführt werden. „Spätfolgen einer unbehandelten chronischen Hepatitis wie Leberzirrhose oder Leberkrebs lassen sich durch eine Therapie mit antiviralen Medikamenten sehr wirksam verhindern“, so der G-BA über das Angebot.

Digitale Krankschreibung

Ab dem 1. Oktober 2021 werden zudem die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (der gelbe AU-Schein) elektronisch an die Krankenkassen übermittelt. Sind die technischen Voraussetzungen bei einer Arztpraxis noch nicht gegeben und die AU kann nicht elektronisch erstellt und übermittelt werden, erhalten Patienten ein so genanntes „Stylesheet“, eine Ersatzbescheinigung in Papierform, welche schnellstmöglich bei der Krankenkasse eingereicht werden muss. Übergangsweise können Ärzte jedoch bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin den „gelben Schein“ (bisherige Krankmeldung) nutzen.