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Autofahren soll ab 22 Uhr verboten werden

Es stellt sich die Frage, wer das alles noch verstehen soll. Die GroKo will am heutigen Mittwoch im Bundestag des Bundes-Lockdown beschließen. Somit besteht die Möglichkeit, dass bereits am dem kommenden Montag in den Landkreisen, in denen die Inzidenz an Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über 100 liegt, erste Ausgangssperren in Kraft treten. Mit dem Stand von gestern wären von diesen Maßnahmen dann 361 von 412 Kreisen und Städten betroffen.

Es gilt dann die Regel, dass Bürger in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr am nächsten Morgen ihre Wohnung nur noch in absoluten Ausnahmefällen verlassen dürfen. Lediglich zum Zweck der „körperlichen Bewegung“ dürfen Menschen allein in der Zeit zwischen 22 Uhr und 24 Uhr auf die Straße gehen.

Allerdings beginnt an dieser Stelle der Regel-Irrsinn:

Während es erlaubt ist, einsam Spazieren oder Joggen zu gehen, ist das Autofahren dann mit wenigen Ausnahmen nach 22 Uhr verboten. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Sabine Dittmar ließ dazu auf Nachfrage der „Bild“-Zeitung erklären: Nach 22 Uhr sei „allein die körperliche Bewegung, nicht aber das Autofahren“ erlaubt. Völlig unklar ist an dieser Stelle allerdings, wie ein Mensch jemanden anstecken soll, wenn er allein im Auto fährt.

Beim Thema Roller wird es absurd. Die Sprecherin der SPD-Fraktion hatte zuvor auf Anfrage derselben Zeitung erklärt, dass man davon ausgehen könne, dass „Fahrrad- bzw. Rollerfahren gleichermaßen“ erlaubt sei. Nun stellt sich die Frage, warum Rollerfahren erlaubt ist, aber das Autofahren nicht. Solche Regelungen versteht niemand.

Zum Thema Kontrollen sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke, dass es grundsätzlich denkbar wäre, dass es auch abendliche Kontrollen von Autofahrern geben kann. Allerdings müssen sich Bürger für eine Taxifahrt nach 22 Uhr nicht rechtfertigen. „Eine Pflicht, die Begründung eines Fahrgastes für die Fahrt zu prüfen, haben sie nicht“ sagte Dittmar.

Schlussendlich bleibt noch die Frage, was die Ausgangsperre für Bahn-Reisende bedeutet, wenn sie nach 22 Uhr oder noch schlimmer nach 24 Uhr in einem Landkreis ankommen, der eine Inzidenz über 100 hat. Und ist es einem Ehepaar dann erlaubt, gemeinsam nach Hause zu laufen? Es sei trotz der Einsam-Regel „sicher wenig lebensnah, wenn ein Ehepaar in diesem Falle getrennt nach Hause gehen müsste, so Dittmar. Und Henke von der CDU empfiehlt hier aber, dass das „Ehepaar am besten früher dort ankommen“ solle. Bei „gewichtigen Gründen“ sollte die gemeinsame Heimreise aber „gegenüber Kontrollbehörden unproblematisch sein“.