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Baden-Württemberg: Gericht kippt 2G-Regel

Bayern hat es vorgemacht, nun folgt auch der Südwesten des Landes. Die harten Beschränkungen beim Einkaufen sind von der Justiz gekippt worden. Innerhalb weniger Tage ist es bereits der zweite Rückschlag für die Regierung um Ministerpräsident Kretschmann.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim dürfen ab sofort Ungeimpfte wieder mit einem aktuellen Test shoppen gehen. Die momentan geltende 2G-Regel ist damit vorerst vom Tisch. Wie der Verwaltungsgerichtshof in einer Stellungnahme mitteilte, ist das Einfrieren der Alarmstufe II durch die Verordnung zur Handhabung der Corona-Pandemie aller Voraussicht nach rechtswidrig. Mit sofortiger Wirkung ist die darin vorgesehen 2G-Regel außer Vollzug gesetzt worden. Somit dürfen neben den Geimpften und den Genesenen bis auf weiteres auch diejenigen wieder in Läden einkaufen gehen, die einen aktuellen Test vorweisen können.

Zu Fall gebracht hatte diese Regelung eine Frau aus dem Ortenaukreis. Sie selbst beitreibt einen kleinen Schreibwarenladen, der nach der aktuellen Regelung, anders als ein Blumengeschäft, nicht der Grundversorgung der Bevölkerung zugerechnet wird. Es handele sich dabei um eine Ungleichbehandlung, da in einem Blumengeschäft trotz der Alarmstufe II die 3G-Regel Anwendung findet.

Ähnliche Entscheidung auch an Bayerns Verwaltungsgerichtshof

Vor fünf Tagen waren auch im Freistaat Bayern die Regelungen für 2G vom Verwaltungsgerichtshof außer Kraft gesetzt worden. Innerhalb weniger Tage ist es zudem für die Regierung um Ministerpräsident Kretschmann schon die zweite Niederlage. Die Richter in Mannheim hatten zuvor einem nicht geimpften Studenten in einer vergleichbaren Angelegenheit Recht zugesprochen. Dieser war durch die Regelungen der Alarmstufe II weitestgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen worden. Die Richter setzten die Corona-Verordnung, die sich auf den Studienbetrieb bezog, außer Kraft.

Aus Sorge vor der aufkommenden Omikron-Variante hatte die grün-schwarze Landesregierung die Alarmstufe II in der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg aufrechterhalten. Somit sind bis zum Ende des Monats die Grenzwerte für die Belastung der Krankenhäuser außer Kraft gesetzt worden. Die Richter bemängelten, dass weitreichende Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte, die nicht von der 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz abhängig sind, nicht im Einklang mit den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes stehen.

In der Mitteilung des Gerichts heißt es dazu, dass erhebliche Beschränkungen der Grundrechte „nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet werden“. Mit dieser Inzidenz wird die Belastung der Krankenhäuser mit Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohner angegeben.

Noch in dieser Woche will die Regierung daher das bislang praktizierte Stufensystem wieder in Kraft setzen. Allerdings werden diese nach Einschätzung des Ministerpräsidenten noch einmal angepasst. Die Omikron-Variante mache diese Justierungen notwendig.