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Baerbock und Habeck unter Untreue-Verdacht wegen Corona-Bonus

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen alle Mitglieder des Bundesvorstands der Grünen eingeleitet – darunter die Bundesvorsitzende der Partei, Außenministerin Annalena Baerbock, und ihren Co-Vorsitzenden, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. 

Laut Medienberichten wurden die jetzt bekannt gewordenen Ermittlungen bereits am 6. Januar 2022 eingeleitet. Die Berliner Staatsanwaltschaft ließ wissen, ermittelt werde „gegen die Mitglieder des Bundesvorstands der Partei Bündnis 90/Die Grünen wegen des Anfangsverdachts der Untreue”. Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge wurden die Ermittlungen durch Strafanzeigen von Privatpersonen ausgelöst, die sich wiederum auf Presseberichte aus dem vergangenen Jahr bezogen.

Der Vorwurf: “Untreue zum Nachteil der eigenen Partei” ergibt sich aus „coronabedingten Sonderzahlungen, die sich die grünen Spitzenfunktionäre  – darunter Außenministerin Baerbock und Wirtschaftsminister Habeck, im Jahr 2020 selbst aus dem eigenen Parteivermögen bewilligt haben. 

Die Prämien waren im vergangenen Jahr nicht nur von parteiinternen Rechnungsprüfern massiv beanstandet worden. Auch der Bundesrechnungshof hatte dazu bereits angemerkt: „Tatsächlich waren nur die tariflich festgelegten 300 Euro abgedeckt.“ Eine finanzielle Regelung wie im vorliegenden Fall, so die Behörde, sollte „nicht allein von den begünstigten Personen getroffen werden“. Noch brisanter ist die Tatsache, dass das Geld aus einem Finanztopf gezahlt worden sei, der eigentlich für „Corona-Helden“, etwa Pflegekräfte, gedacht war und dass die Zahlung offenbar mit dem ausdrücklichen Hinweis „steuerfrei“ versehen gewesen sein soll.

Ein Sprecher der Grünen bestätigte die Ermittlungen und ließ wissen: „Die betroffenen Vorstandsmitglieder und die Bundesgeschäftsstelle kooperieren vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft, um den Sachverhalt schnell und vollständig aufzuklären“. 

Die Sonderzahlungen an Baerbock, Habeck & Co.  müssten laut Experten ausdrücklich in der Ehrenordnung gestattet sein. Diese geben die Grünen aber nicht heraus. Der Bundesvorstand sei „das oberste geschäftsführende Gremium der Partei und war daher aus Sicht aller Beteiligten legitimiert, entsprechende Beschlüsse zu fassen“, teilte der Sprecher weiter mit. 

Die umstrittenen „Corona-Boni“ hätten die Bundesvorstandsmitglieder inzwischen zurückgezahlt.

Foto: Michael Kellner, Annalena Baerbock, Robert Habeck, über dts Nachrichtenagentur