Viele Bundesbürger haben auch dieses Mal wieder Gebrauch von der Briefwahl gemacht. Doch in Berlin gab es dabei wohl die Möglichkeit, Manipulationen vorzunehmen. Denn alle Stimmzettel sollten dabei in einen Briefumschlag getan werden, was zur Folge hatte, dass auch Minderjährige und EU-Ausländer sowohl über den Bundestag als auch das Berliner Abgeordnetenhaus abstimmen konnten.
In Berlin ist es nach dem Chaos mit den Stimmzetteln offenbar zu einer weiteren heftigen Panne gekommen. So war es unter anderem Jugendlichen möglich, sowohl bei der Bundestags- als auch der Abgeordnetenhauswahl für Berlin ihre Stimme abzugeben. Und auch beim Volksentscheid für oder gegen eine Enteignung von Wohnungskonzernen könnten sie offenbar mitbestimmen. Die „Welt“ und der „Tagesspiegel“ haben zuerst über diese Vorgänge berichtet. Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, mit 18 Jahren wählen zu gehen, doch ist es Jugendlichen schon mit 16 Jahren erlaubt, in Berlin an der Bezirksverordnetenversammlung teilzunehmen.
Und an dieser Stelle kam es dann offenbar zu der besagten Manipulationsmöglichkeit. So werden drei Fälle aus Neukölln und Pankow genannt. Immerhin hat eine Schülerin rechtzeitig reagiert und die falsch zur Verfügung gestellt bekommenen Stimmzettel wieder zurückgegeben. In der „Welt“ sprach der für Pankow zuständige Leiter des Bezirkswahlamtes davon, dass es sich um versehentliche Einzelfälle handele. Die Jugendlichen sind selbst dafür verantwortlich, nicht mit den möglicherweise falsch zur Verfügung gestellten Wahlzetteln an der Wahl teilzunehmen.
Das es gravierende Möglichkeiten der Wahlmanipulation gebe, darauf habe nach eigenen Angaben schon das Portal „wahlrecht.de“ die Landeswahlleitung in Berlin hingewiesen. Und dies schon eine Woche vor der eigentlichen Wahl. Mit einem Trick war es somit Jugendlichen im Alter von 16 und 17 Jahren möglich, an der Wahl zum Bundestag und dem Abgeordnetenhaus von Berlin teilzunehmen. Gleiches galt auch für EU-Ausländer.
Doch wie genau funktionierte der Trick eigentlich? Wahlberechtigte hatten demnach die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen mit allen Stimmzetteln zu erhalten. Die Wahlunterlagen für die Abgeordneten- und Bundestagswahl konnte demnach an nicht berechtigte Personen weitergegeben werden. Gleichzeitig wurden ihnen auf Verlangen im Wahllokal dann neue Stimmzettel ausgehändigt. Somit war es Jugendlichen oder EU-Ausländern möglich, mit den eigenen Briefwahlunterlagen auch die zusätzlichen Stimmzettel abzugeben, da sie immer anonymisiert sind.
Und ein Nachweis der Manipulation ist nicht möglich, denn in Berlin werden alle Unterlagen in einen Umschlag gepackt. Andere Bundesländer handhaben dies anders. Die inzwischen zurückgetretene Landeswahlleiterin Petra Michaelis hatte noch kurz vor der Wahl versucht, die Möglichkeit der Manipulation durch Änderung der Regeln für die Auszählung auszuschließen, doch bleibt unklar, ob dies auch gelungen ist.
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