Der Bund und die Länder wollen am kommenden Freitag im Rahmen des Corona-Gipfels über weitere Maßnahmen im Zuge der aufkommenden Omikron-Welle beraten. Eine erste Beschlussvorlage ist nun bekanntgeworden.
Am kommenden Freitag tagen wieder der Bund und die Länder im Rahmen des Corona-Gipfels. Die erste Beschlussvorlage behandelt in erster Linie das Thema der Quarantäne. Damit soll verhindert werde, dass es zu einer massenhaften Isolierung von Infizierten kommt und damit die Infrastruktur des Landes zusammenbrechen könnte.
Dabei soll dann unter anderem über folgende Maßnahmen gesprochen werden:
Eine Corona-Quarantäne kann von Ungeimpften oder Genesenen nur noch dann beendet werden, wenn ein negativer Test vorliegt. Nach sieben Tagen kann von Geimpften die Quarantäne beendet werden, sofern ein zertifizierter Antigen-Test vorliegt.
Mitarbeiter in einer systemrelevanten Berufsgruppe können sich dies von ihrem Arbeitgeber bescheinigen lassen und dürfen sich dann ebenfalls nach sieben Tagen mittels Antigen-Test freitesten. Ist ein Corona-Infizierter mit einer geimpften Person in Kontakt gewesen, so darf diese sich nach sieben Tagen mittels PCR-Test aus der Quarantäne befreien, sofern keine Symptome vorliegen. Zudem entfällt die Quarantäne bei Personen, die mit einem Infizierten in Kontakt waren, aber bereits über einen Booster verfügen oder deren Zweitimpfung weniger als drei Monate alt ist.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich zudem dafür ausgesprochen, die Kontakte weiter zu beschränken. Dies bedeutet, dass auch private Zusammenkünfte dann wieder stärker eingeschränkt werden könnten. Momentan dürfen sich maximal zehn Personen treffen, sofern alle Beteiligten geimpft sind. Sollte es sich um nicht geimpfte Menschen handeln, so sind Treffen nur mit maximal zwei Personen von außerhalb des eigenen Haushalts erlaubt. Doch kann sich das noch weiter verschärfen.
Ein entscheidender Faktor könnte zudem auch die Booster-Impfung werden. Momentan gilt noch die Regelung, dass derjenige als vollständig geimpft gilt, der zwei Vakzin-Dosen erhalten hat. Bei Johnson & Johnson reicht sogar eine. Doch hat sich der Expertenrat der Bundesregierung bereits dafür ausgesprochen, dass künftig dann doch drei Impfungen notwendig sein müssen.
Allerdings ist dann die Frage zu klären, wie mit noch nicht geboosterten Menschen umgegangen werden soll, sofern die zweite Spritze noch nicht länger als drei Monate zurückliegt. Auch muss geklärt werden, was passiert, wenn noch kein Termin für die Auffrischung vorhanden ist.
Sofern dann der Status von der Booster-Impfung abhängt, hat dies auch auf Zugangsbeschränkungen erhebliche Auswirkungen. So sollen nach Meinung der Gesundheitssenatorin von Berlin nur noch dreifach Geimpften der Zugang zum Restaurant ermöglicht werden. Dies könne dann auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden.
Mit der Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.