Bund und Länder verhandeln über diese Regeln

Vor einem Anstieg der Infektionszahlen hatte Kanzlerin Merkel eindringlich gewarnt. Bis Weihnachten könnte es, wenn sich die Entwicklung fortsetzt, bis zu 19.200 Neuinfektionen pro Tag geben. Das aber soll verhindert werden.

Angesichts der stark steigenden Zahlen in Berlin äußerte Merkel zugleich Zweifel daran, dass in der Hauptstadt der ernsthafte Versuch bestehe, entsprechende Schutzmaßnahmen vorzunehmen. „Es muss in Berlin was passieren“, wurde sie zitiert.

Das sind die Vorschläge

Die Regierungschefin kommt heute mit den Ministerpräsidenten der Länder zusammen, um weitere Vorgaben abzustimmen. Vorgeschlagen wird dabei eine Obergrenze von 25 Personen bei Feiern in privaten Räumen, maximal 50 sollen es in öffentlichen Räumen sein. Dies geht aus der Beschlussvorlage des Bundes hervor, der der dpa vorliegt. Klar ist für Merkel, dass lokale Infektionsherde sehr entschieden bekämpft werden müssen, sonst hat man zu Weihnachten Zahlen wie in Frankreich.

Die Regeln sollen dort gelten, wo mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner pro Woche gemeldet werden. Die Sieben-Tage-Inzidenz soll als Maßstab für die Maßnahmen gelten.

Da diese aber unter den Bundesländern stark umstritten ist, dürfte diese bei der Videokonferenz am Dienstag für Diskussionen sorgen. Rheinland-Pfalz ist gegen strengere Regeln im Privaten und Niedersachsen will keine festen Zahlen im Beschluss sehen.

Vermehrt sollen Schnelltest eingesetzt und möglicherweise auch 5.000 neue Stellen bei den Gesundheitsämtern geschaffen werden.

Vor den Beratungen hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für die bundesweite „Corona-Ampel“ plädiert. Diese soll sich an den aktuellen Infektionen orientieren und einen Mechanismus bei einem Anstieg auslösen. Solche Ampeln gibt es in einigen Bundesländern schon.

Bund bringt Ausschankverbot für Alkohol ins Spiel

Im gastronomischen Bereich seien keine neuen Öffnungsschritte geplant. Bei Ordnungsverstößen, die eine korrekte Nachverfolgung erschweren, etwa durch falsche persönliche Angaben in Restaurants, sollen mindestens 50 Euro Bußgeld verlangt werden.

In besonders stark betroffenen Regionen soll der Ausschank von Alkohol befristet werden können. In dem vorliegenden Entwurf heißt es dazu, um die Infektionen in der Gastronomie zu reduzieren, müssten „zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden“.

Im Hinblick auf die zu erwartenden Anstiege der Corona-Infektionen bei gleichzeitigem Auftreten der Grippe im Herbst und Winter schlägt der Bund den Aufbau von Fieber-Ambulanzen vor. Damit solle eine Überlastung von Krankenhäusern und Hausärzten vermieden werden. Dazu sollen der Bund und die Länder ein Konzept ausarbeiten, in dem Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen enthalten sind.

Zu der gültigen „AHA“-Formel von Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken sollten nun noch das „C“ wie Corona-Warn-App und das „L“ für Lüften hinzugefügt werden. „Regelmäßiges Stoßlüften in allen privaten und öffentlichen Räumen kann die Gefahr der Ansteckung erheblich verringern“, heißt es.

Stephan Heiermann

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