Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt wieder über 50. Ein Bundesland bewegt sich bereits auf 100 zu. Die erste Großstadt ist fast bei 200. Das Land „verliert die Kontrolle“, mahnt SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach.
Am Samstag stieg die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz auf 51,6 und liegt damit erstmals seit Mai wieder über der einstigen Warnschwelle von 50. Das Robert-Koch-Institut registrierte insgesamt 8092 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Besonders hoch sind die Werte in Nordrhein-Westfalen. Das Land liegt mit seiner Inzidenz schon fast bei 100.
„In Leverkusen liegt die Inzidenz schon bei 190. NRW verliert die Kontrolle“, mahnt Karl Lauterbach via Twitter. Er sieht in den nächsten Wochen viele schwere Erkrankungen auf das Bundesland unter Ministerpräsident und Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) zukommen.
Die höchste Inzidenz wurde in Leverkusen festgestellt. Der Wert liegt hier bereits bei 189,3. Auch Solingen (168,3), Bielefeld (146,9) und Krefeld (140,3) registrieren immer mehr Neuinfektionen mit Corona. Selbst der niedrigste Wert im ganzen Bundesland liegt knapp bei 50. In Kleve wurde eine Inzidenz von 49,6 gemeldet. Bis vor kurzem lag Bottrop noch darunter. Doch allein in den letzten drei Tagen ist die Inzidenz auf über 70 gestiegen. In Köln und Düsseldorf bewegt sich der Wert auf 130 zu.
Theoretisch hat NRW erst am Freitag seine Corona-Regeln gelockert. Für Kreise mit einer Inzidenz unter 35 entfällt die 3G-Regel – was im Moment kein einziger Kreis schafft. Ansonsten ist für die Teilnahme an Veranstaltungen und Angeboten in Innenräumen und bei Großveranstaltungen ein Nachweis notwendig, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.
Keinen Nachweis braucht man, unabhängig von der Inzidenz, beim Einkaufen, in Museen, Bibliotheken, Zoologischen Gärten, bei öffentlichen Wahlen, bei Gerichtsverhandlungen, bei Angeboten der medizinischen Versorgung wie Impfangeboten, Blutspendeterminen und Ähnlichem.
Allerdings ist für das Betreten von Krankenhäusern grundsätzlich ein Nachweis nötig. Gleiches gilt für Alten- und Pflegeheime, stationäre Einrichtungen der Sozialhilfe, Sammelunterkünfte für Geflüchtete und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.
In besonderen Risikosituationen gilt sowohl die 3G-Regel als auch der Nachweis eines negativen PCR-Tests. Das gilt in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen, bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz sowie in Bordellen, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen sowie auch an anderen Orten bei der Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen. Wer keine Krankheitssymptome hat, muss den Test in der Regel selbst bezahlen.
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