Corona-Gipfel entscheidet über Öffnung, Impfung und Co

Am Montag findet der nächste Corona-Gipfel statt. Schon heute geht aus der Beschlussvorlage hervor, dass Bund und Länder sich weitestgehend dem Corona-Expertenrat anschließen.

Verschiedenen Medienhäusern lag bereits am Sonntag die Beschlussvorlage zum kommenden Corona-Gipfel vor. Demnach entscheidet der Bundeskanzler gemeinsam mit den Länderchefs in elf Punkten über Öffnungsperspektiven, Quarantäne und Isolation, Impfung und den Status der Genesenen, Kontaktverfolgung und Tests, Wirtschaftshilfen und Digitalisierung sowie den Schutz von vulnerablen Gruppen und der kritischen Infrastruktur.

Die Impfkampagne soll verstärkt werden und die Bürger zum Impfen aufgerufen werden. In dem Papier heißt es: „Diejenigen, die bisher noch gar keine Impfung erhalten haben, sollten sich nunmehr sofort impfen lassen“ und Booster-Impfungen sollen drei Monate nach der zweiten Impfdosis stattfinden. Wie genau dieser Impfaufruf ausgestaltet werden soll, geht aus den aktuellen Veröffentlichungen nicht hervor.

Die Teststrategie soll so angepasst werden, dass die PCR-Kapazitäten auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte im Gesundheitswesen fokussieren werden. Das heißt: Nicht jeder, der im Schnelltest positiv getestet wurde, bekommt automatisch einen PCR-Test. Wer nicht zu den priorisierten Gruppen zählt, soll seinen positiven Schnelltest oder eine Warnung der Corona-Warn-App mit einem zweiten Antigentest verifizieren.

Die Kontaktverfolgung soll ebenfalls gemäß einer sinnvollen Priorisierung und „länderübergreifend einheitlich“ erfolgen.

Die Isolation von infizierten Mitarbeitern in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll künftig denselben Regeln folgen, wie sie für alle anderen gelten.

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Zum Genesenen- und Impfstatus möchten Bund und Länder zukünftig garantieren, dass „zu treffenden Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten ankündigt und begründet werden.“

Zum Schutz in Alten- und Pflegeeinrichtungen sollen „Möglichkeiten eines flächendeckenden Monitorings“ geprüft werden.

In der kritischen Infrastruktur sei man auf hohe Personallausfälle vorbereitet. Die Verantwortlichen hätten ihre Versorgungspläne entsprechend angepasst. „Bund und Länder unterziehen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante einem kontinuierlichen Monitoring und werden im Bedarfsfall umgehend entsprechend reagieren.“

Eine Öffnungsperspektive soll für den Moment in Aussicht gestellt werden, „zu dem eine Überlastung von kritischer Infrastruktur im Allgemeinen und Gesundheitssystem im Besonderen ausgeschlossen werden kann“.

Zur Digitalisierung des Gesundheitswesens wollen Bund und Länder einen Bericht bis Ende Februar erarbeiten lassen. Alle notwendigen tehnologischen Anpassungen zur Einhaltung und Prüfung der 2G- bzw. 2G-Plus-Regel sollen kurzfristig fortentwickelt werden.

Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld sollen bis 31. März bestehen bleiben.

Bisher erhobene Maßnahmen mit Einfluss auf soziale Kontakte und Veranstaltungen bleiben bestehen.

Foto: Olaf Scholz unterschreibt Koalitionsvertrag, über dts Nachrichtenagentur