Corona-News: Ende der kostenlosen Bürgertests am 11. Oktober

Derzeit gilt in der Bundesrepublik die Regel, dass man nachweisen muss, dass man gegen Corona geimpft ist, um am öffentlichen Leben teilzunehmen. Aber auch wer genesen ist oder sich negativ auf das Virus hat testen lassen, darf sich weitestgehend frei bewegen. Allerdings wird sich die Testvariante für Menschen, die noch nicht geimpft sind, künftig als ein mächtiger Kostentreiber erweisen. Allerdings sind auch hier Ausnahmen geplant.

Nun steht ein Datum fest, an dem die Corona-Tests in Deutschland aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Kostenfrei bleiben sie ab dem 11. Oktober nur noch für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Dazu gehören dem Grund nach auch alle Kinder unter 12 Jahren, da es für diese Altersklasse noch keine zugelassenen Impfstoffe gibt. Ein zuvor von der Bund-Länder-Kommission festgelegter Beschluss wird durch diese Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht hat, nun endgültig umgesetzt.

Seit Anfang des vergangenen März waren die „Bürgertests“ für alle kostenlos. Inzwischen hat wegen der hohen Verfügbarkeit von Impfstoffen und den Kosten, die durch die Tests entstehen, ein Umdenken bei der Kanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und –präsidenten stattgefunden. Die Steuerzahler sollen nun nicht länger für die Tests von Umgeimpften aufkommen.

Allerdings wird es zudem auch eine Übergangsregelung geben. So steht in dem Bundesanzeiger, in dem diese Verordnung nun veröffentlicht wurde, dass Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren sowie Schwangere demnach noch mindestens einen Gratistest in der Woche erhalten sollen. Diese Ausnahme wird noch bis zum 31. Dezember gelten. Als Grund für diese Situation wird genannt, dass die allgemeine Impfempfehlung von Seiten der Ständigen Impfkommission des Bundes erst seit kurzer Zeit vorliegt. Somit solle den Betroffenen mehr Zeit eingeräumt werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen.

Ausdrücklich kostenlos bleiben die Tests weiterhin für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. In der Verordnung heißt es zudem, dass auch Kinder, die innerhalb der letzten drei Monate vor dem Inkrafttreten der Regelung erst 12 Jahre alt geworden sind, weiterhin kostenlos getestet werden. Gleiches gilt auch für Menschen, die eine Corona-Infektion haben und sich zum Beenden der Quarantäne testen lassen müssen.