Corona-Regelungen: Bund und Länder einigen sich auf diese neuen Maßnahmen

Nach rund zwei Stunden war alles schon wieder vorbei. Der erste Bund-Länder-Gipfel unter der neuen Bundesregierung brachte die bereits erwarteten Ergebnisse in Bezug auf Quarantäne und „2G-Plus“-Regel. Kurz vor dem Beginn der Veranstaltung hatte die Union noch versucht, Druck auf Olaf Scholz auszuüben. Sie forderten einen verbindlichen Zeitplan zur Impfpflicht und die neuerliche Feststellung der Corona-Notlage.

Allerdings ließ der Kanzler die Oppositionsparteien von CDU/CSU abblitzen und strich die angesprochenen Punkte von der Tagesordnung. Er konterte, dass es sich hierbei um die Runde zwischen dem Bund und den Ländern handele, die schlussendliche Entscheidung aber beim Bundestag liege. Auch zeigte er sich optimistisch, bald über einen detaillierten Plan für die Impfpflicht, welcher durch den Ältestenrat im Bundestag entworfen werden soll, verfügen werde. In der Runde hatten sich die Teilnehmer zuvor auf neue Regelungen für „2G-Plus“ in der Gastro-Branche wie auch auf geänderte Quarantäne-Regelungen geeinigt.

Folgendes wurde nun vereinbart.

Alle Kontaktpersonen, die mit einem Infizierten in Kontakt waren, aber über die vollständige Impfung samt Booster verfügen, sollen dann von der Quarantäne ausgenommen werden. Gleiches gilt dann für vergleichbare Gruppen, etwa frisch Geimpfte oder auch Genesene. Nach zehn Tagen endet zudem für alle anderen Betroffenen die Quarantäne bzw. Isolation.

Sollte es sich bei den Betroffenen um Beschäftigte handeln, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind, so kann „die Isolation (…) nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.“ Gedacht ist dies, um ein Zusammenbrechen von kritischen Bereichen der Infrastruktur zu verhindern.

Für Besuche in einem Restaurant oder einer Bar gilt dann, dass ausnahmslos alle einen tagesaktuellen Test vorweisen müssen. Dies gilt somit auch für geimpfte Menschen. Einzige Ausnahme: Personen, die über die Booster-Impfung verfügen, brauchen diesen Test dann nicht mehr vorzulegen. Allerdings ist noch nicht endgültig geklärt, ab wann diese Regelungen gelten werden.

In diesem Zusammenhang hatte der Landeschef von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst noch einmal vorgeschlagen, dass der Bundestag erneut die pandemische Notlage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausrufen sollte. Von Seiten der Union war dies in die Beschlussvorlage aufgenommen worden. Stephan Weil von der SPD und Ministerpräsident in Niedersachsen hat diese Forderung jedoch zurückgewiesen. Niemand könne mehr einen Lockdown wollen, nannte er zur Begründung. Zudem seien immer mehr Menschen zumindest geimpft, viele bereits schon geboostert.