Bürger haben Anspruch auf staatliche Entschädigungen nach einer Corona-Impfung, wenn es dabei zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden kommt. Inzwischen gingen mehr als tausend Anträge ein.
Wie aus Medienberichten hervorgeht, sind bei den zuständigen Behörden aller Bundesländer bisher 1.219 Anträge auf Schadenersatz nach einer Corona-Impfung eingegangen. Bei bisher 155,4 Millionen Impfungen, entspricht das einem Antrag pro 127.500 Impfungen. Die rechtliche Grundlage dieser Anträge liegt im § 2 Nr. 11 des Infektionsschutzgesetz (IfSG). Demnach ist ein Impfschaden „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“, die zu einer dauerhaften (länger als sechs Monate andauernden) gesundheitlichen Schädigung führt. Solche Impfkomplikationen sind also nicht Schmerzen im Arm oder etwa Blutergüsse, sondern schwerwiegende Schädigungen wie etwa Hirnschäden mit Bewegungsstörungen.
Wer Schadensersatz will, trägt die Beweislast, muss also zeigen, dass der eingetretene Schaden mit „Wahrscheinlichkeit“ auf die stattgefundene Schutzimpfung zurückzuführen ist. Die meisten Anträge wurden bisher mit 238 in Bayern gestellt, davon bislang drei bewilligt, gefolgt von NRW mit 188 Anträgen und bisher acht Bewilligungen. 102 Anträge gingen in Niedersachsen ein, dort wurde noch keiner anerkannt, 101 in Berlin bei ebenfalls noch keiner Anerkennung. Zur genauen Zahl der Anträge wollte sich das Bundesgesundheitsministerium allerdings nicht äußern.
Unterschiedliche Entschädigungsleistungen
Die Höhe der Entschädigungsleistungen bei Impfschäden wird im Im internationalen Vergleich sehr unterschiedlich behandelt. Schweden bot 311 anerkannten Geschädigten während der Schweinegrippe maximal eine Million Euro pro Patient. In den USA hat der Staat im Jahr 2019 pro Impfschaden durchschnittlich 259.000 US-Dollar pro Person gezahlt.
In Deutschland werden bei einer dauerhaften gesundheitlichen Schädigung eine Reihe staatlicher Entschädigungsleistunge gezahlt, die je nach Fallgestaltung abgerufen werden können. Im Mittelpunkt steht eine Grundrente von monatlich € 156 bis € 811. Dazu können mehrere Zulagen bis maximal monatlich € 626 kommen. Zum Beispiel durch den sogenannten “Berufsschadensausgleich”, der jedoch per Einzelfall berechnet werden muss. Im theoretischen Ausnahmefall können Impfopfer in Deutschland bis zu 15 000 Euro im Monat. So eine üppige Entschädigung wird jedoch eine Ausnahme bleiben. Noch im Dezember hat das für Impfstoffsicherheit zuständige Paul-Ehrlich-Institut seinen jüngsten Sicherheitsbericht vorgelegt und in dem heißt es: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten und ändern nicht das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe“ gegen Corona. Der Bund der Versicherten warnt daher vor den Risiken einer Unterdeckung, weil das SARSCoV-2-Virus in vielen Versicherungstarifen kein Bestandteil sei. Da die Beweislast grundsätzlich beim Geschädigten liegt, lohne ein Blick ins Kleingedruckte der Krankenversicherungsverträge.
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