COVID-Gipfel-Beschluss: Ab jetzt Impfpflicht und neuer Lockdown

Bund und Länder haben sich auf bundesweit deutlich schärfere Einschränkungen geeinigt, um die vierte Corona-Welle zu brechen. Diese reichen von erheblichen Kontaktbeschränkungen bis hin zu weitreichenden 2G-Regeln. 

Die Lage Deutschlands in der Corona-Pandemie sei so sehr ernst wie nie, betonte Noch-Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag nach dem Corona-Gipfel. Neben einheitlichen, deutschlandweit gültigen Corona-Regeln halte sie eine allgemeine Impfpflicht für „geboten“.

Wer hingegen weder vollständig geimpft noch nach einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, hat nach den aktuellen Beschlüssen des Gipfels künftig bundesweit und unabhängig von den Fallzahlen keinen Zugang mehr zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Als Reaktion auf die hohen Corona-Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf weitere Beschränkungen geeinigt.

Lockdown für Ungeimpfte

Auch wenn der Gipfel nicht direkt von einem Lockdown spricht, so versprechen die neuen Regeln für Ungeimpfte künftig genau das. Es gelte eine „strikte Grenze, wenn eine nicht-geimpfte Person dabei ist“, verkündete die Kanzlerin.

Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte bleiben für Ungeimpfte zwar zukünftig noch offen, alle anderen Geschäfte des Einzelhandel sollen jedoch nur noch Geimpften oder Genesenen offenstehen.

Für private Zusammenkünfte mit Ungeimpften sollen besonders strenge Kontaktbeschränkungen gelten: Treffen sollen dann auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Menschen eines weiteren Haushaltes begrenzt werden – Kinder bis 14 Jahres sind ausgenommen.

Erweiterte Kontaktbeschränkungen 

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 350 sollen ab jetzt prinzipiell  alle Kontakte reduziert werden. Das betrifft dann auch Geimpfte und Genesene. Die neuen Grenzen liegen dann bei privaten Feiern in Innenräumen maximal 50 Geimpfte und Genesene und im Außenbereich bei 200.

Bei überregionalen Sport-, Kultur- und vergleichbaren Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur noch 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden. Bei Veranstaltungen im Freien darf dann nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden, bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Besuchende müssen geimpft oder genesen sein, für sie besteht dann Maskenpflicht. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden. „In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden“, heißt es in dem Beschlusspapier.

Diese Massnahmen seien laut Merkel ein „Akt der nationalen Solidarität“, um die Infektionszahlen zu senken und den Gesundheitssektor zu entlasten. Die vom Corona-Gipfel gefassten Beschlüsse seien Mindeststandards, so die Noch-Kanzlerin, es läge bei den Bundesländern, ob sie über dieser Maßnahmen hinaus und auch strenger vorgehen.

Das Abschlussdokument mit allen Maßnahme gibt es hier im Wortlaut.

Foto über dts Nachrichtenagentur