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„CovPass“ startet: Wichtige Änderungen ab morgen

Ab morgen beginnt ein neues Kapitel der Pandemie und das Leben mit Corona. Genesene, Getestete und Geimpfte sollen ab sofort in der Lage sein, ihre Nachweise digital zu hinterlegen und bei Bedarf vorzuzeigen.

Ab Donnerstag, 10. Juni 2021 ist der „CovPass“ gültig. Er enthält ein digitales Impfzertifikat oder Nachweise über Impfungen und Testergebnisse. Damit soll insbesondere das Reisen innerhalb der EU vereinfacht werden. Auch innerhalb Deutschlands soll das digitale Dokument helfen, zur Normalität zurückzukehren.

In der Corona-Warn-App kann der digitale Impfpass bereits über ein Update (Version 2.3.2.) freigeschaltet werden. Darüber hinaus soll ab Donnerstag das digitale Gesundheitszertifikat namens „CovPass“ im Google Play Store und im Apple App Store freigeschaltet werden. Der „CovPass“ ist vor allem für Reisende wichtig, denn die Corona-Warn-App ist ein deutsches Produkt und wird unter Umständen im Ausland nicht anerkannt. Der neue „CovPass“ hingegen wird europaweit gültig sein.

Wichtig: Die Nutzung der „CovPass“-App bleibt in Deutschland freiwillig. Wer beim Gedanken an ein digitales Gesundheitszertifikat Bedenken hat, darf weiterhin auf die Papierform zurückgreifen. Der gelbe Impfausweis und die ausgedruckte Impfbescheinigung bleiben gültig.

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Wer bekommt ein digitales Zertifikat?

Anspruch auf das digitale Gesundheitszertifikat der EU hat jeder Staatsbürger der Mitgliedsstatten. Man muss dafür „genesen“, „vollständig geimpft“ oder „negativ getestet“ sein.

Als „getestet“ gilt jeder, der in den letzten 72 Stunden auf das Coronavirus getestet wurde und ein negatives Ergebnis erhielt. Diese Bescheinigung ist dementsprechend nur temporär.

Als „genesen“ gilt jede Person, die im Zeitraum der letzten 180 Tage ein positives Corona-Testergebnis erhalten hat und danach wieder für gesund erklärt worden ist.

Um als „vollständig geimpft“ zu gelten, muss man den vollen Impfschutz durch die Vakzine von AstraZeneca, Biontech, Moderna oder Johnson & Johnson erhalten haben (z.B. zwei Impfungen mit Moderna). Wer als „genesen“ gilt, braucht im Übrigen nur eine Impfdosis, um als „vollständig geimpft“ zu gelten.

Woher bekomme ich ein digitales Zertifikat?

Ab 10. Juni sollen Hausärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Impfzentren und die Gesundheitsämter in der Lage sein, alle nötigen Daten auszuwerten und zu erstellen. Man erhält gegen Vorlage des Personalausweises und einer entsprechenden Bescheinigung (z.B. der Impfpass) einen QR-Code. Diesen scannt man mit der „CovPass“-Anwendung oder der Corona-Warn-App, in der dann das Gesundheitszertifikat erstellt und angezeigt wird. Geimpfte sollten im Idealfall dort das Zertifikat beantragen, wo sie geimpft worden sind.