Deutschlandweit neue Corona-Regeln: Ab Mittwoch 3G am Arbeitsplatz

Am Mittwoch tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Damit gelten bundesweit neue Corona-Regeln. Die gewichtigste Maßnahme betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auf Sie kommt die 3G-Pflicht zu. Besonders unbequem wird die Regel für Personen, die sich weder als genesen noch als geimpft ausweisen können oder wollen.

Am 25. November endet die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“. Um wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie aufrecht zu erhalten, wurde von der Ampel-Koalition ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat dem am 19. November zugestimmt. Am 24. November tritt es in Kraft.

Die Neuregelung findet sich in § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und sie ist vorerst bis zum 19. März 2022 gültig.

Homeoffice oder 3G am Arbeitsplatz

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt ab Mittwoch 3G-Plficht am Arbeitsplatz. Gleichzeitig besteht wieder Homeoffice-Pflicht. Das heißt, jeder Arbeitgeber, der Homeoffice ermöglichen kann, muss dies erlauben. Umgekehrt sind Arbeitnehmer verpflichtet, das Angebot anzunehmen, insofern sie nicht triftige Gründe dagegen vorweisen können.

Für Arbeitnehmer, die nicht von zuhause aus arbeiten können, gilt: Arbeitgeber müssen die Einhaltung der 3G-Regelung kontrollieren. Wird hier ein schwerwiegendes Versäumnis festgestellt, droht laut IfSG ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. Damit die Behörden überprüfen können, ob Arbeitgeber ihrer Pflicht nachkamen, müssen diese festhalten, wann sie die Nachweise überprüft haben und welche Nachweise vorgelegt worden sind. Geimpfte und Genesene sollten ihre Nachweise auf der Arbeit immer bei sich tragen, falls es zu einer Kontrolle kommt.

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Tests müssen unter Aufsicht durchgeführt werden

Arbeitnehmer sind laut Datenschutzgesetz nicht dazu verpflichtet, ihren Impfstatus oder den Nachweis einer Genesung bereitzustellen. Wer keinen Nachweis erbringt, wird aber als ungeimpft behandelt und muss sich regelmäßig testen lassen. Auch wer frisch geimpft wurde, gilt 14 Tage lang noch als ungeimpft, weil der Impfschutz erst zwei Wochen nach der letzten Injektion erwartet wird.

Die Ergebnisse von Antigen-Schnelltests sind 24 Stunden lang gültig. Sie können also bereits am Abend vor Arbeitsbeginn gemacht werden. PCR-Testergebnisse werden 48 Stunden lang als gültig erachtet.
Die Testung muss unter Aufsicht stattfinden. Das gilt auch für die Antigen-Schnelltests. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern anbieten, die Tests im Geschäft durchzuführen. Die Beschäftigten dürfen ihre Arbeitsstätte auch ungetestet betreten, wenn sie sich dort direkt zur Teststelle des Arbeitsgebers begeben.