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Diese Änderungen greifen ab dem 1. September

Wie jeden Monat gibt es auch im Monat September wieder einige gesetzliche Änderungen. So sollen mehr Maskenkontrollen in der Bahn erfolgen, die erste Rate des Kindergeldbonus wird ausgezahlt und zusätzlich Mehrkosten entstehen in mehreren Bereichen des Lebens.

Mehr Maskenkontrollen in der Bahn

In Bus und Bahn herrscht eine allgemeine Maskenpflicht, aber Verweigerer gibt es allerorten. Die Deutsche Bahn will dem entgegenwirken und zum 1. September die Maskenkontrollen in Zügen verdoppeln. Dabei erhält sie Unterstützung von der Bundespolizei.

Erste Rate des Kindergeldbonus wird ausgezahlt

Die erste Rate das Kindergeldbonus wird nun im September ausgezahlt. Dieses war im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen worden. Insgesamt bekommt jedes Kind 300 Euro. Die Familienkasse beginnt am 7. September mit der Auszahlung der ersten 200 Euro gefolgt von den weiteren 100 Euro im Oktober.

Bußgeld für Masken-Verweigerer in Sachsen

Auch Sachsen will ab dem 1. September ein Bußgeld von 60 Euro bei Verstößen gegen die Maskenpflicht einführen, wie Sozialministerin Petra Köpping ankündigte. Da vielerorts Beschwerden eingegangen seien, dass Teile der Bevölkerung sich nicht an das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr oder in Geschäften halten, werde diese Maßnahme nun notwendig, so Köpping. Auch kommt es häufig zu Bedrohungen und Beleidigungen von Menschen, die andere darauf hinweisen.

Zuvor hatten sich schon der Bund und die Länder darauf vereinbart, mindestens 50 Euro als Bußgeld bundesweit einzuführen, wenn gegen die Tragepflicht verstoßen werde. Unklar ist, ab wann diese Regelung greifen wird. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz hatte Sachsen-Anhalt angekündigt, bei dieser Bußgeldverordnung nicht mitzumachen.

Lottospielen verteuert sich

Ab dem 23. September muss derjenige, der Lotto spielen will, tiefer in die Tasche greifen. Der klassische Lottoschein für „6 aus 49“ verteuert sich um 20 Cent auf dann 1,20 Euro pro Spielfeld. Änderungen gibt es parallel dazu bei den Ausschüttungen. Eine neue Gewinnklasse 2, als „Sechser im Lotto“ benannt, soll mehr Millionenausschüttungen ermöglichen.

Waffenänderungsgesetz tritt in Kraft

Ein neues Waffenänderungsgesetz tritt im neuen Monat in Kraft. Gekauft oder verkauft werden dürfen demnach nur noch Waffen gegen die Vorlage einer Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters. Verboten werden parallel dazu Waffen mit großen Magazinen sowie eine Begrenzung auf maximal zehn Waffen bei Besitzern von Sportschützen-Waffenbesitzkarten.

Psychotherapie-Studium möglich

Einen langen und teuren Weg mussten bislang Abiturienten nehmen, wenn sie sich zum Psychotherapeuten ausbilden lassen wollten. Voraussetzung war ein fünfjähriges Studium der Psychologie und eine anschließende Ausbildung zum „psychologischen Psychotherapeuten“ für weitere drei bis fünf Jahre. Diese kostete rund 20.000 Euro. Ein Reformgesetz für die Psychotherapeutenausbildung tritt nun zum 1. September in Kraft. Nun können Abiturienten direkt Psychotherapie an der Uni studieren. Aufgeteilt ist dies dann in drei Jahre Bachelor- und zwei Jahre Masterstudium.