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Diese Änderungen kommen zum 1. Mai

Auch im Mai gibt es wieder eine Vielzahl von Änderungen. Das erwartet die Verbraucher ab morgen.

Noch mehr Schutz für Radfahrer und höhere Bußgelder

Ab 1. Mai gilt ein festgeschriebener Mindestabstand von Kraftfahrzeugen beim Überholen von Fahrrädern. Innerorts gelten dann 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter Mindestabstand. Schrittgeschwindigkeit müssen künftig rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen im Ort fahren. Generell wird das Halten für Fahrzeuge auf dem Schutzstreifen für Radfahrer verboten.

Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung der Bußgeld-Verordnung. Teurer wird so das Parken auf Geh- und Radwegen. Bis zu 100 Euro können dann als Strafe anfallen. Seit dem 28. April ist diese Novelle in Kraft.

Hinzuverdienstregelungen bei Kurzarbeit

Ab dem 1. Mai verzichtet die Bundesregierung vorübergehend auf eine Anrechnung eines Hinzuverdienstes auf das Kurzarbeitergeld. Dies gilt vorerst bis zum Ende des Jahres. Auch wird in Abhängigkeit von der Dauer der Zwangspause das Kurzarbeitergeld in 2 Stufen schrittweise angehoben. Ab dem 4. Und 7. Monat steigt dies dann auf bis zu 80 Prozent des Lohnausfalls. Eltern erhalten dann sogar 87 Prozent. Auch diese Regelung ist bis zum Ende des Jahres begrenzt.

Im Rahmen der Corona-Krise verzichtet die Bundesregierung ab dem 1. Mai vorübergehend darauf, einen möglichen Hinzuverdienst bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens einer Nebenbeschäftigung auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen. Diese Regelung gilt bis Ende 2020.
Arbeitslose, deren Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember enden würde, erhalten drei Monate länger ihre Bezüge.

Verbot von Menthol-Zigaretten

Noch bis zum 20. Mai 2020 dürfen Menthol-Zigaretten noch verkauft werden. Dies geht auf die neue EU-Tabakrichtlinie zurück, die strengere Vorschriften vorsieht. Tabak mit Geschmack ist daher nicht mehr erlaubt.

Mindestlöhne in der Alten- und ambulanten Krankenpflege steigen

Verbindliche Mindestlöhne werden in der Alten- und ambulante Krankenpflege branchenweit eingeführt. Bis zum 1. April 2022 wird der Mindestlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte in vier Schritten auf 12,55 Euro steigen. Mit Qualifizierung beträgt der bundeseinheitliche Mindestlohn dann 13,20 Euro, Pflegefachkräfte bekommen dann 15,40 Euro. Für 2020 bekommen die Beschäftigten fünf bezahlte Urlaubstage mehr, ab 2021 sogar sechs.

Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt auch

Auch der Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt zum 1. Mai. Ungelernte Arbeitnehmer in diesem Bereich erhalten nun 11,10 Euro statt 10,85 Euro. Gesellen bekommen bundesweit dann 13,50 Euro.

Friseursalons dürfen wieder öffnen

Nach mehrwöchiger Zwangspause dürfen ab dem 4. Mai Friseure wieder öffnen. Dabei müssen aber sowohl die Friseure selbst als auch die Kunden einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Pakete und Päckchen wieder günstiger

Nachdem die Deutsche Post zu Jahresbeginn die Gebühren für Pakete und Päckchen erhöht hatte, werden diese wieder zurückgenommen. Ab 1. Mai werden wieder die Preise fällig, die bis 31. Dezember 2019 galten. So kostet ein zwei Kilo schweres, mittelgroßes Päckchen bei Versand innerhalb von Deutschland dann wieder 4,50 Euro statt 4,79 Euro. Frankieren Kunden das Päckchen online, ist es noch ein wenig günstiger.

Mehr Transparenz und Rechtsklarheit für Ehrenamt im THW

Eine wichtige Aufgabe des Staates ist der Schutz der Bevölkerung. Eine tragende Säule sind dabei die ehrenamtlichen und freiwilligen Helferinnen und Helfer. Nun wurde zur Stärkung des Ehrenamts das THW-Gesetz modernisiert. Neue Freistellungsregelungen und finanzielle Unterstützung durch den Staat sind darin angepasst worden und treten ab dem 1. Mai 2020 in Kraft.

Einsätze der Helfer richten sich nicht nach Feierabend oder Urlaubszeiten. Als Partner der Arbeitgeber arbeitet hier das THW eng mit ihnen zusammen. Der Ausfall der Arbeitskraft wird erstattet und somit sind die Fortzahlungen von Lohn und Gehalt für die Helfer gesichert.
Verstärkt soll auch der Bund die Kosten tragen, die bei der Arbeit des THW entstehen. Damit soll im Rahmen der Amtshilfe in den Kommunen eine vermehrte Inanspruchnahme der Helfer gewährleistet werden.

Zusätzlicher Feiertag in Berlin

Einen neuen Feiertag bekommt die Bundeshauptstadt. Anlässlich des 75. Jahrestages der Befreiung vom Nationalsozialismus wird am 8. Mai dem Ende des Zweiten Weltkrieges gedacht.