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Diese Einreiseregeln werden bald gelten

Für alle Urlauber und die, die es werden wollen, ist der Mittwoch ein wichtiger Tag. Die Gesundheitsminister von Bund und Länder tagen dann und werden neue Regeln für Reiserückkehrer beschließen.

Auch wenn die Impfrate immer weiter ansteigt, so bleiben trotz sinkender Inzidenzen die Einreisebedingungen hart.

Seit dem 30. März 2021 gilt die generelle Testpflicht vor dem Abflug. Diese soll nun in allen Bundesländern bis mindestens zum Ende der Sommerferien fortgeführt werden. Auch in diesem Jahr gilt dann, dass in Bundesländern, die ein Landesgrenze zu einem anderen europäischen Staat haben, die Testmöglichkeiten kostenlos anbieten.

Zu einer zehntägigen Quarantäne in Form einer häuslichen Selbstisolierung sind alle Reiserückkehrer und auch sonstige Reisende, die aus Risikogebieten im Ausland nach Deutschland zurückkehren, verpflichtet. Dies geht aus der Einreiseverordnung des Bundes hervor. Durch die aktive Vorlage eines negativen Testergebnisses kann diese aber verkürzt werden.

Wer aus einen Hochrisikogebiet einreist, kann jedoch frühestens fünf Tage nach der Einreise die Quarantäne durch die Vorlage eines negativen Tests verkürzen. Zu einer Selbstisolierung von 14 Tagen sind alle Reiserückkehrer aus den Virusvariantengebieten verpflichtet. Hier besteht keine Chance, diese aktiv zu verkürzen.

Kehrt man als Reisender aus einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet zurück, so gilt die Verpflichtung, dass man in sich in der „Digitalen Einreisanmeldung“ anmelden muss. Dies ist vor der Einreise vorzunehmen. Am jeweiligen Zielort ist das Gesundheitsamt dann aufgefordert, im Rahmen von Stichproben zu überprüfen, ob die Einreisenden ihrer Verpflichtung zur häuslichen Isolierung auch nachkommen.

Stichprobenartige Kontrollen sollen in diesem Sommer auch noch im Straßen- wie auch Eisenbahn-Verkehr eingeführt werden. Dies gilt bei Einreisen aus Risikogebieten im Ausland und lediglich im grenznahen Bereich.

Hierbei ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat aufgefordert, die Bundespolizei bei der Durchführung der Maßnahmen zu unterstützen. Es sollen verstärkt mehrsprachige Informationen zu den Quarantäneverpflichtungen und Testmöglichkeiten an den grenznahen Einreisepunkten zur Verfügung gestellt werden.

Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sind die Betreiber der öffentlichen Mobilfunknetze dazu verpflichtet, Reiserückkehrern, die sich wieder in den deutschen Mobilfunk einbuchen, eine Kurznachricht der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Diese solle kostenlos und barrierefrei sein.

In dieser Nachricht sollen die geltenden Einreisebestimmungen für Deutschland erklärt werden. Gleiches gilt für Nutzer ausländischer Mobilfunkanbieter, wenn sie sich mit ihrem Mobilfunktelefon in eine deutsches Netz einbuchen.