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Erhebliche Änderungen im August

Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen wird auch der neue Monat beginnen. So sind ab August nicht nur Corona-Tests für Reiserückkehrer Pflicht, auch beim Bafög wie auch bei Reise-Angeboten gibt es neue Regelungen, die die Verbraucher kennen sollten.

Beispielsweise dürfen ab August 2020 Azubis, Studierende und auch Arbeitnehmer sich darüber freuen, eine finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten, wenn sie eine Fortbildung anstreben. Dafür wird das Bafög neu strukturiert.

Gesetzesänderungen aktuell: Aufstiegs-Bafög wird erhöht

Das früher als Meister-Bafög bekannte Aufstiegs-Bafög soll dann ab August angehoben werden. Dabei werden die Teilnehmer an solch einer Fortbildungsmaßnahme finanziell unterstützt. Dabei handelt es sich um ein Darlehen oder Zuschüsse, die die Lehrgangsgebühren oder auch den Lebensunterhalt finanzieren. Die Zuschüsse für berufliche Weiterbildungen wie Lehrgänge oder Prüfungen werden außerdem mit bis zu 50 Prozent der Kosten vom Staat bezuschusst. 100 Prozent bezahlt werden mit dem Aufstiegs-Bafög dann schulische Fortbildungen. Alleinstehende Bezieherinnen und Bezieher dieser Leistung erhielten bislang maximal 768 Euro monatlich, ab August sind es dann bis zu 892 Euro pro Monat.
Über mehr Bafög können sich ab nächsten Monat dann auch anspruchsberechtigte Schüler und Studierende freuen. Um zwei Prozent sollen dann die Bedarfssätze angehoben werden. Ebenfalls zwei Prozent mehr Ausbildungsbeihilfe sollen die erhalten, denen kein Anspruch auf Bafög zusteht.

Kreuzfahrt-Anbieter laden ab August 2020 wieder zu Seereisen ein – unter strengen Auflagen

Ein Mehr an Geld in der Tasche ist auch ein Plus an Flexibilität bei der Freizeitgestaltung. Alle die, die in den vorangegangenen Monaten auf Fernreisen verzichten mussten, können nun wieder zum Teil in Urlaubsfreuden schwelgen. Ab August nehmen mehrere Kreuzfahrtanbieter, unter anderem Aida und Tui Cruises einen Teil des Betriebs wieder auf. Im Kleinformat werden dann Mini-Kreuzfahrten auf Nord- und Ostsee angeboten.

Doch sind die Anbieter dabei an strenge Auflagen gebunden. So ist zum Beispiel die maximal zulässige Kapazität der Passagiere auf der „Mein Schiff 2“ auf 60 Prozent begrenzt. Ein strenges Hygiene-Konzept an Bord gilt zusätzlich zu den üblichen Regeln. Ein Mindestabstand von 1,50 Meter sollen die Crewmitglieder untereinander und zu den Gästen einhalten oder Gesichtsmasken tragen. Geöffnet werden zwar die Buffetrestaurants aber die Gäste haben keinen Zugang zu den Speisen, diese werden ihnen angereicht. Ein Gesundheitsfragebogen ist vor dem Boarding auszufüllen.

Corona-Tests Pflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Reist ein Urlauber ab August in ein Land, welches als Corona-Risikogebiet eingestuft ist, der muss dann einen verpflichtenden Corona-Test bei der Rückkehr absolvieren. Dies hat der Bundesgesundheitsminister Anfang der Woche bekanntgegeben. Hintergrund sind stark steigende Infektionszahlen in vielen Urlaubsregionen. Spahn betonte aber, dass für alle in Deutschland einreisende Personen diese Tests kostenlos sein sollen. Die Tests dürfen „niemals eine Kostenfrage für den Einzelnen sein“ und auch „keine soziale Frage“, sagte der CDU-Politiker.