Für Facebook und Instagram sind es wichtige Vorgänge, doch der EU ist dies ein Dorn im Auge. Die Erhebung von Daten und deren Verarbeitung auf US-amerikanischen Servern. Die Europäische Union prüft diese Praxis derzeit, im Gegenzug droht der Konzern Meta, seine Dienste auf europäischem Boden nicht mehr anzubieten.
Es ist eine unverhohlene Drohung durch den Facebook-Mutterkonzern Meta: Sollten bestimmte Vorschriften zum Datenschutz innerhalb der EU umgesetzt werden, so wolle man dort Facebook und Instagram nicht mehr anbieten. Die gezielte Schaltung von Werbung sei nur mit der Übertragung der Daten auf US-Server möglich. Wenn diese Möglichkeit nicht mehr gegeben sein sollte, so behält sich der Gigant aus den USA einen Rückzug aus der Europäischen Union vor. Zuerst haben britische und US-Medien darüber berichtet.
Geregelt wird die derzeitige Praxis des Datentransfers durch das sogenannte Privacy Shield sowie weitere Musterabkommen. Damit ist es unter anderem möglich, auf US-amerikanischen Servern die Daten aus Europa zu speichern. In seinem Jahresbericht hebt Meta hervor, dass die Nutzung dieser Daten von immenser Bedeutung für die Bereitstellung von Werbung und anderer Dienste sei. Das Unternehmen nutzte dazu bislang die rechtlichen Rahmenmöglichkeiten als Grundlage der Übertragung von Daten.
Allerdings liegt hier das Problem, denn der Europäische Gerichtshof hat im Juli 2020 genau dieses Abkommen wegen diverser Verstöße gegen den Datenschutz als ungültig erklärt. An einer neuen Version wird derzeit bearbeitet. Doch droht das Unternehmen unverhohlen mit dem Ende von Facebook und Instagram in Europa, wenn es keinen neuen Rahmen für die Verwendung der Daten gebe.
Meta verwendet aber nicht nur den Privacy Shield, auch diverse Musterverträge gelten als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten von europäischen Nutzern auf Servern in den USA. Aber auch diese Verträge stehen in weiten Teilen der EU auf dem Prüfstand.
Im August 2020 ist Meta darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass die verwendeten Mustervereinbarungen ebenfalls nicht Datenschutzkonform sind. Die Datenschutzkommission hat daher die Verarbeitung von Daten aus dem europäischen Raum auf amerikanischen Servern ausgesetzt. Eine tatsächliche Änderung hat sich allerdings nicht ergeben, denn es handelte sich dabei nur um eine vorläufige Schlussfolgerung.
Um diese Anordnung zu verhindern, zog das amerikanische Unternehmen vor Gericht. Allerdings kam es durch die Richter zu der Entscheidung, dass die Aufsichtsbehörde die Untersuchung fortsetzen kann. Endgültig zu einer Entscheidung soll es noch in der ersten Hälfte dieses Jahrs kommen. Und dann kann Meta wirklich einige Plattformen in Europa schließen, sollte es zu einer Entscheidung der Rechtswidrigkeit der Mustervereinbarungen kommen.
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