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Deutsche Finanzaufsicht führt Bargeld-Beschränkungen ein: Bareinzahlung nur noch mit Herkunftsnachweis

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat neue Bargeld-Richtlinien aufgesetzt. Sie gelten ab heute. Wer seine Geldgeschäfte mit Scheinen und Münzen erledigt, muss ab jetzt Nachweise erbringen.

Die BaFin fordert ab heute von Kreditinstituten, dass Privatkunden bei Bargeldeinzahlungen zu einem Herkunftsnachweis des Geldes verpflichtet werden müssen. Diese Regelung greift, sobald es sich um mehr als 10.000 Euro handelt. Für sogenannte Gelegenheitskunden gilt die Nachweispflicht sogar schon ab 2500 Euro. Für Geschäftskunden gilt sie nicht. Das berichtet der Sparkassen- und Giroverband in Deutschland.

Ziel der Neuregelung ist es, das Geldwäsche-Geschäft zu erschweren. Wenn Privatkunden keinen gültigen Nachweis über die Herkunft des Bargeldes machen können, dürfen Banken die Einzahlung verweigern. Nehmen sie die Anzahlung trotzdem an, gelten die Meldeverpflichtungen nach Geldwäschegesetz. Das heißt, die Bank ist verpflichtet, den ungeklärten Zahlungsvorgang der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden.

Die Kunden der Banken und Sparkassen können folgende Nachweise erbringen, um die Herkunft des Bargeldes zu klären:

• Kassenbelege oder Kaufverträge
• Quittungen über Sortengeschäfte
• aktuelle Kontoauszüge, die die Herkunft des Bargeldes aufzeigen
• Nachweise einer Sparbuch-Transaktion, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
• eine Schenkungsvereinbarung, ein Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise

Die Idee zu der neuen Regel stammt aus Kreisen der Europäischen Union. EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness hatte vor einigen Wochen gefordert, Bargeldeinzahlungen auf 10.000 Euro zu begrenzen. Die Bundesregierung nahm den Vorschlag zunächst zurückhaltend auf, wohlwissend, dass ein Großteil der Bevölkerung Bargeld schätzt und schützen möchte. Es hieß, man wolle zunächst prüfen, ob eine Obergrenze der Einzahlungen tatsächlich gegen Geldwäsche helfe. Dazu wolle man empirische Daten auswerten. Zunächst seien keine Maßnahmen geplant. Auch die Bundesbank sprach sich zunächst gegen McGuinness‘ Vorschlag aus.

Die BaFin jedoch reagierte sofort und veröffentlichte ein 22-seitiges Dokument mit Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz. Darin heißt es unter anderem: „Bei Bartransaktionen, die von Kreditinstituten innerhalb einer Geschäftsbeziehung (z.B. Bareinzahlung auf ein Kundenkonto) durchgeführt werden, und die einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch aussagekräftige Belege nachzuweisen.“

Weiter sieht die BaFin „ein erhöhtes Risiko“ bei sogenannten Gelegenheitskunden. Das sind Kunden, die kein festes Bankkonto bei dem Kreditinstitut besitzen, sondern spontan in der Filiale auftauchen, um Bargeld auf ein fremdes Konto zu überweisen. Bei ihnen gilt die Anweisung zum Herkunftsnachweis bereits bei Einzahlungen ab 2500 Euro.