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Gericht stärkt Fluggastrechte

In der Geschichte der Luftfahrt sind die Fluggastzahlen noch nie so dramatisch eingebrochen wie zuletzt. Nur 464 245 Passagiere, und somit 97,9 Prozent weniger Passagiere als im Vorjahresmonat, nutzten im Mai die Flughäfen im Land. Und auch der Ärger mit den Fluggesellschaften bleibt weiterhin bestehen. Viele der Passagiere, die eine Flug gebucht haben, warten vergeblich nach der Absage auf ihr Geld und bekommen häufig nur einen Gutschein der Airline angeboten.

Nun aber könnte sich der Druck durch ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Nürtingen auf die Fluggesellschaften erhöhen und die Rechte der Kunden stärken. Am 6. April 2020 wollte ein Passagier mit Eurowings von Stuttgart nach Budapest fliegen und klagte nun gegen die Gesellschaft, da der Flug schon im Januar direkt beim Anbieter gebucht worden war. Eurowings strich den Flug nach einigem Hin und Her und bot dem Kunden einen Gutschein an. Dieser jedoch bestand auf die Erstattung des Ticketpreises, was aber von der Lufthansa-Tochter nicht erfolgte. Der Kunde wandte sich an das Fluggastrechteportal EUFlight, die zwar keinen Anspruch auf Entschädigung sahen aber auf eine Ticketpreiserstattung.

Ein Dienstleister klagte dann im Namen von EUFlight und gewann. Der Richter verurteilte Eurowings zur Zahlung von 75,99 Euro für das Ticket plus 175 Euro Verfahrenskosten. Nach Ansicht des Richters ergibt sich aus der Fluggastrechteverordnung der Anspruch auf vollständige Erstattung des Ticketpreises.

Auch die politische Entwicklung ist ein Grund für diese Entscheidung. Denn der Plan der Bundesregierung nach einer Gutscheinlösung war von der EU abgelehnt worden und die Rückzahlung an den Kunden muss erfolgen, wenn dieser es wünscht. Die Haltung der EU wurde von vielen Fluglinien und Reiseveranstaltern kritisiert, da hier viel Liquidität verloren geht, wenn Kundengelder schnell zurückgezahlt werden.

Eurowings bittet um Verständnis

Eurowings bestätigte für den vorliegenden Fall, dass dem Kunden der Erstattungsantrag abgelehnt und ein Gutschein oder eine Umbuchung angeboten wurde. Die Pandemie habe “den gesamten Luftverkehr nahezu vollständig zum Erliegen gebracht”, sagte ein Sprecher. Man habe dadurch “mehrere Millionen Reisende zeitweise nicht wie ursprünglich geplant befördern” können und kämpfe mit einer “historisch hohe Zahl an Kundenfällen und Erstattungswünschen”. Man berief sich weiterhin darauf, dass zu dem Zeitpunkt der Flugstreichung noch keine finale Entscheidung zu Erstattungen durch Voucher durch die EU vorlag. Für “sinnvoll und fair” habe man daher die Gutscheinlösung erachtet. Diese verschaffe Fluglinien Etwas Luft zum Atmen und die Ansprüche der Kunden blieben gleichzeitig gewahrt.

„Die finale Entscheidung der EU zu den Vouchern“ akzeptiere man und werde den Erstattungswünschen der Eurowings-Kunden nachkommen. Die Airline bittet aber um Verständnis, dass es bei den Erstattungsanträgen zu Verzögerungen kommen kann.

Bei Lars Watermann, dem Geschäftsführer von EUFlight kommt das Urteil gut an. “Es ist zu begrüßen, dass das Gericht die Verbraucherrechte stärkt und die Airline zur Rückzahlung zwingt. Die Tatsache, dass Eurowings die Klage mit keinem Wort erwidert hat, belegt, dass die Airline-Manager sehr wohl wissen, dass sie zur Rückzahlung von Gesetzes wegen verpflichtet wären”, sagt er. Fluggesellschaften erachten Kunden, die ihre Rechte einfordern, als eher lästig.

“Weniger empfindlich sind Airlines, wenn ihr Überleben mit Steuergeldern gesichert werden soll. Hier gibt es erheblichen Korrekturbedarf”, sagt Watermann.