Diese Forderung hat es in sich. Die Länder-Gesundheitsminister fordern, dass das Robert-Koch-Institut künftig nicht mehr über den Genesenenstatus entscheiden solle. Dies forderten sie am gestrigen Montag bei der Gesundheitsministerkonferenz von der Regierung. Diese wird dazu aufgefordert, die dafür notwendige Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung umgehend wieder zu ändern.
In dieser steht in der aktuellen Fassung vom 14. Januar, dass das Robert-Koch-Institut, welches von Lothar Wieler geführt wird, eigenständig die Entscheidung treffen kann, wer wie lange in Deutschland als genesen gilt. Einen vergleichbaren Rang hat nur noch das Paul-Ehrlich-Institut in Bezug auf den Impf-Status. In den vergangenen Tagen gab es heftigen Widerstand gegen den eigenmächtigen Vorstoß der Verkürzung des Genesenenstatus. Dieser war auf nur noch drei statt bislang sechs Monate reduziert worden. Und das hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Daher wollen die Gesundheitsminister der Länder dem RKI-Chef diese Entscheidungsmacht wieder nehmen.
In dem gefassten Beschluss heißt es dazu: „Der Bund wird aufgefordert, die SchAusnahmV und die CoronaEinreiseV hinsichtlich des Impf-/ Genesenenstatus zeitnah dergestalt zu ändern, dass die relevanten Kriterien wie in den Fassungen bis zum 14.01.2022 wieder unmittelbar im Verordnungstext geregelt werden.“ Dies heißt dann, dass eine Änderung des Status für Geimpfte oder Genesene künftig nur noch per Verordnung durch den Bundesgesundheitsminister erfolgen kann. Das RKI wäre somit machtlos.
Die Bundesländer sind mit ihrer Beschlussfassung den Empfehlungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages gefolgt. Die Juristen hatten kritisiert, dass die Machtfülle zu groß ist und waren besorgt, ob dies überhaupt verfassungsgemäß ist. Die Kritik an RKI-Chef Wieler kam auch deswegen so massiv auf, weil offenbar nicht einmal der Gesundheitsminister Karl Lauterbach von dieser Nacht- und Nebelaktion wusste. Die Freiheit und der Alltag von Millionen Menschen im Land ist dadurch massiv beschränkt worden.
Die Gesundheitsminister hatten gestern lange über die Folgen dieser Entscheidung diskutiert und haben schlussendlich den Vorschlag Bayerns, den Status wieder auf sechs Monate zu verlängern, mit einer Mehrheit von 10:6 abgelehnt. Neben den Bayern hatten sich auch Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und das Saarland für eine neuerliche Verlängerung der Geltungsdauer auf 180 Tage ausgesprochen. Doch konnten sie sich nicht durchsetzen. Allerdings war dies nicht auf wissenschaftlichen Punkten begründet. Vielmehr sollte neuerliche Verwirrung bei den Bürgern vermieden werden.
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