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Heizkosten: Wichtige Änderung für alle Mieter, Vermieter und Eigentümer

Ende der Woche soll die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft treten. Sowohl Mieter als auch Gebäudeeigentümer müssen sich auf wichtige Änderungen einstellen. Auf Eigentümer kommen neue Kosten zu. Mieter erhalten mehr Informationen im Rahmen einer monatlichen Heizkostenabrechnung.

Die Verlautbarung der Novelle der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) steht kurz bevor. Damit das neue Gesetz greift, fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Wenn dieser am 17. September zustimmt, wird die Änderung der Heizkostenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Am Tag darauf tritt das neue Gesetz in Kraft und damit einige Veränderungen für Gebäudeeigentümer und Mieter:

• Zähler und Heizkostenverteiler die nach Inkrafttreten der Änderung verbaut werden, müssen fernablesbar (Walk-by oder Drive-by-Technologien) und interoperabel sein.

• Bis Ende 2026 müssen alte Messgeräte entsprechend nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Ausnahmen sind gemäß einer Härtefall-Regelung möglich.

• Mieter müssen demnach ab 2027 keine Heizkostenableser mehr in ihre Wohnung lassen.

• Schon ab 2022 haben Mieter außerdem Anspruch auf eine monatliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen.

• Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass diese Informationen den Mieter erreichen (z.B. per E-Mail oder Post), ohne dass dieser sich aktiv darum bemühen muss.

• Kommt der Vermieter den genannten Verpflichtungen nicht nach, so kann der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen.

• Bis 2031 müssen die fernablesbaren Ausstattungen außerdem mit einem Smart-Meter-Gateway kompatibel sein

Heizkosten sparen durch Anbieterwechsel
Kritiker des Gesetztesvorschlags warfen der Regierung vor, dass die steigenden Heizkosten trotz gut gemeinter Änderungen weiterhin beim Mieter hängen blieben. Umso wichtiger ist es, dass die Möglichkeit zu günstigeren Anbietern zu wechseln auch mit der neuen Technologie erhalten bleibt.

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Informationspflicht im Sinne des Klimaschutzes
Endkunden werden künftig besser über ihren Verbrauch informiert und können problemlos zu einem Anbieter wechseln, der ein bedarfsgerechteres Angebot hat oder auf umweltschädliche Energiequellen verzichtet.

Offiziell heißt es dazu: Die Informationspflicht soll dem Verbraucher klare Informationen über seinen Wärmeenergieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen geben. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) zur Heizkostennovelle 2021 betonte in einer Stellungnahme, dass es darum gehe, Heizkunden „mittels verbesserter Information über ihren tatsächlichen Verbrauch“ für ihre CO²-Emmissonen zu sensibilisieren.