Hoch-Risikogebiet Türkei: das müssen Rückkehrer jetzt beachten

Der Urlaub in einem der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen ist dieses Jahr besonders günstig. Daher ist die Entscheidung, die die Bundesregierung getroffen hat, für viele Reisende in die Türkei ein schwerer Rückschlag. Das Land gilt ab Mitternacht wieder als Hoch-Risikogebiet.

Schon für einen Betrag von weniger als 400 Euro gibt es derzeit Angebote, in der Türkei für eine Woche den vollen Service eines Fünf-Sterne-Hotels in Anspruch zu nehmen. Und dies gilt für viele Regionen des Landes, welche bei Urlaubern sehr beliebt sind. Dazu gehören unter anderem Alanya, Side, Belek, Antalya und auch Bodrum.

Doch hat sich daraus ein neuerliches Problem ergeben, denn die Neuinfektionen steigen in dem Land stark an. Das veranlasst nun das Auswärtige Amt zu der Entscheidung, ab Mitternacht das Land wieder als eine Hoch-Risikogebiet zu führen. Und das hat zur Folge, dass sich sowohl Urlauber als auch türkische Staatsbürger, die von einem Familienbesuch nach Deutschland zurückkehren, sich in Quarantäne begeben müssen. Wichtig ist hierbei zu berücksichtigen, dass dies für ungeimpfte oder nicht-genesene Personen gilt, aber unter Umständen auch für Menschen mit einer vollständigen Vakzinierung in Betracht kommt.

So müssen dann Personen in Quarantäne, die im Urlaub oder Familienbesuch in der Türkei ihre Impfstoffe erhalten haben. Und auch da ist nach den verschiedenen Herstellern zu unterscheiden. Dies betrifft dann im Speziellen die Vakzine von Sinovac-Biontech, Sinopharm und Sputnik-V. Hier besteht das Problem, dass sie über keine Zulassung in Deutschland verfügen.

Hingegen reicht es nach der Landung, wenn man als gimpfte Personen seinen Nachweis einer Impfung mit den anderen, in Deutschland verwendeten und demnach zugelassenen Impfstoffen vorlegt. Auch für Genesene gilt weiterhin, dass sie bei einem entsprechenden Nachweis im Impfpass nicht in Quarantäne müssen. Dieser PCR-Test darf dabei aber nicht älter als 180 Tage sein. Voraussetzung ist zudem, dass ein zertifiziertes Labor die Untersuchung vorgenommen hat.

Es ist dann den Rückkehrern nicht erlaubt, in irgendeiner Form zum Arbeiten, Einkaufen oder für einen Besuch das Haus zu verlassen. Die Bundesregierung erwartet von den Rückkehrern, dass sie sich auf direktem Wege in ihre Quarantäneunterkunft begeben. Die Dauer der Isolierung soll dabei mindestens fünf Tage betragen. Sofern nach dieser Zeit dann ein Schnelltest vorgelegt wird, der ein negatives Testergebnis bescheinigt, so kann man die Quarantäne im Anschluss verlassen. Der Zeitraum verlängert sich allerdings, wenn kein Schnelltest vorgelegt wird. Dann sind zehn Tage Quarantäne Pflicht.