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Illegale Klauseln in Rentenverträgen: Verbraucher bekommen Geld zurück

Zahlreiche Vorsorge-Verträge enthalten illegale Gebühren. Ein Gerichtsurteil stellt nun klar: Der Verbraucher darf dieses Geld wieder einfordern.

Ein aktuelles Urteil betrifft Millionen Sparer, die auf Riester-Verträge der Sparkassen und Volksbanken gesetzt haben. Die Verträge enthalten eine unzulässige Klausel über Abschluss- oder Vermittlungskosten, die bei Rentenauszahlung fällig werden sollen. Diese Klauseln sind rechtswidrig. Wer schon gezahlt hat, kann Geld zurück bekommen. Wer noch einzahlt, kann die Klauseln streichen lassen. Dies geht aus einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hervor.

Nach gehäuften Beschwerden von Riester-Sparern ließ die Institution die Verträge prüfen und kam zu dem Schluss, dass „bestimmte dort verwendete Klauseln nicht zulässig sind“, heißt es in der Mitteilung aus Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale zog schließlich vor Gericht und bekam mehrfach Recht.

Die Sparer hatten sich beschwert, weil sie in einem laufenden Riester-Vertrag plötzlich Gebühren zahlen sollten. Hintergrund der Forderung war die Passage „Im Falle der Vereinbarung einer Leibrente werden dem Sparer ggfs. Abschluss- und/oder Vermittlungskosten belastet“ in VorsorgePlus-Verträgen der Kreissparkasse Kaiserslautern und der Sparkasse Westmünsterland.

„Derart unbestimmte Klauseln sind klar rechtswidrig“, erklärt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aus diesem Vertragszusatz gehe „weder hervor, in welcher Höhe Kosten verlangt werden, noch wer diese dann in Rechnung stellt.“ Anbieter von Rentenverträgen müssen jedoch vor Vertragsabschluss alle Kosten transparent offenlegen. Dies sei gesetzlich vorgeschrieben.

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Nauhauser betonte, dass die Urteile gegen diese Klausel zwar noch nicht rechtskräftig seien, aber „die ersten Urteile stärken die Rechtsposition der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so der Finanzexperte. Wer klagt, habe damit gute Chancen auf Erfolg.

Nach Einschätzung der Verbraucherschützer seien Riester-Sparer bundesweit von dieser Kostenfalle betroffen. Die unrechtmäßig erhobenen Gebühren könnten in Höhe von mehreren hundert Euro anfallen und würden automatisch von der ausgezahlten Rente abgezogen, warnen die Experten. Daher entwarf die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einen Musterbrief mit dem Sparer sich gegen diese Klauseln wehren können.

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