Impfschäden: Behörde meldet 1600 Anträge auf Entschädigung

Seit etwa einem Jahr ist die Covid-19-Impfung nun im Umlauf. Die Meisten überstehen den Piks schadlos, aber nicht alle. Die Bundesländer melden rund 1630 Anträge auf Entschädigung wegen Todesfällen und ernsthaften Folgeerkrankungen.

Nach 162,5 Millionen verabreichten Impfdosen wurden in Deutschland 1630 Anträge auf Entschädigung wegen Impfschäden gestellt. Das ermittelte der „Tagesspiegel“ nach Anfrage bei den Landesbehörden und dem Bundesgesundheitsministerium.

In den bevölkerungsreichsten Bundesländern wurden die meisten vermeintlichen Impfschäden gemeldet. Ganz proportional zur Einwohnerzahl ist die Zahl aber nicht. An der Spitze stehen Bayern mit 295 Anträgen auf ca. 13 Millionen Einwohner und Nordrhein-Westfalen mit 188 Entschädigungsforderungen auf ca. 18 Millionen Einwohner. Es folgen Niedersachsen (127 auf 7,9 Mio) und Berlin (131 auf 3,6 Mio).

Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf einen Impfschaden an die Landesbehörden zu melden. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) berichtete Ende Dezember über 196.974 solcher Verdachtsfälle. Nach Definition gemäß Infektionsschutzgesetz handelt es sich dabei um „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“.

Allerdings gilt eine solche Folgeerscheinung nur dann als Impfschaden, wenn der veränderte Gesundheitszustand mindestens sechs Monate nach Verabreichung der Impfung noch anhält. Die weit verbreiteten Impfreaktionen, die unmittelbar nach der Impfung auftreten und sehr unangenehm sein können, aber wieder vergehen, zählen demnach nicht als Impfschaden.

Aus Gründen des Datenschutzes können nur wenige Informationen über die Impfschäden ermittelt werden. Gemeldet wurden unter anderem anhaltende Beschwerden am Impfarm, Kopfschmerzen, chronische Erschöpfung, Lähmungserscheinungen und neurologische Beschwerden, Herz-Kreislauf- und Darm-Erkrankungen, Thrombosen, das Gullain-Barré-Syndrom und Todesfälle.

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Mindestens 25 Anträge wurden inzwischen genehmigt, über 40 wurden abgelehnt. Das Antragsverfahren ist ein langer Prozess, weil mehrere Gutachter beteiligt sind. Dazu gehört nicht nur eine medizinische Beurteilung sondern auch eine Rückfrage beim PEI, ob für die geschädigte Person überhaupt eine Impfempfehlung bestand.

Wird ein Antrag auf Entschädigung genehmigt, steht der geschädigten Person eine individuell bemessene Versorgungsleistung zu. In Extremfällen können das bis zu 15.000 Euro monatlich sein, berichtet das Ärzteblatt. Demnach seien in Bayern bis Ende Januar bereits vier Anträge bewilligt worden. Drei wurden abgelehnt. Mehr als 260 würden noch bearbeitet. In Baden-Württemberg wurden drei Fälle nach Todesfällen genehmigt. In einem solchen Fall treten die Angehörigen als Geschädigte hervor.