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Inzidenz abgeschafft: Ab Montag gilt die 3G-Regel in erstem Bundesland

Bund und Länder konnten sich nicht einigen, wie die Corona-Gefahrenlage zukünftig bewertet wird. Doch ein erstes Bundesland schafft die Inzidenz ab Montag schon ab. Stattdessen gilt dann die sogenannte 3G-Regel.

In Baden-Württemberg wird die epidemische Lage ab Montag, 16. August nicht mehr anhand der Sieben-Tage-Inzidenz ermittelt. Das gesellschaftliche Leben wird fast wieder anlaufen wie vor der Pandemie. Allerdings darf nur daran teilhaben, wer geimpft, genesen oder getestet ist – damit tritt die 3G-Regel in Kraft.

Der Abgang von der Inzidenz bedeutet für Geimpfte das große Aufatmen: Für sie kehrt das Leben beinahe zur Normalität zurück. Innengastronomie und Clubs dürfen „dann unter Vollauslastung öffnen“, erklärte das Gesundheitsministerium in Stuttgart.

Gleichzeitig trifft die 3G-Regel aber alle Ungeimpften und Nicht-Genesenen. Für sie gilt ab Montag eine Testpflicht, egal ob in ihrem Kreis eine Coronawelle wütet oder nicht.

Die Testpflicht bzw. die Nachweisverordnung über eine der 3Gs (geimpft, genesen, getestet) soll für alle kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken, in der Innengastronomie und beim Friseurbesuch oder körpernahen Dienstleistungen gelten.

Für Restaurants, Friseur und körpernahe Dienstleistungen reicht ein Antigen-Schnelltest. Für kulturelle Veranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken wird ein PCR-Test gefordert. Derartige Events stellten sich in den vergangenen Monaten immer wieder als mögliche Superspreader-Ereignisse heraus und sorgten für größere Ausbrüche, die schnell außer Kontrolle gerieten.

Gemäß Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wird ein Schnelltest für Nicht-Geimpfte ab dem 11. Oktober kostenpflichtig. Davon ausgenommen sind Kinder und diejenigen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Das Bundesgesundheitsministerium wollte sich noch nicht dazu äußern, was die Tests dann kosten werden. Der SWR berichtet jedoch mit Bezug auf einen Miniseriensprecher, dass die Schnelltests momentan bei elf Euro liegen und PCR-Tests 43 Euro kosten.

Bisher galt in Baden-Württemberg ein Stufenkonzept mit bestimmten Einschränkungen ab einer Inzidenz von 10, 35 oder 50. Dieses entfällt. Ab Montag gilt die Inzidenz nicht mehr als „ordnungspolitisches Instrument“, so das Gesundheitsministerium. Dennoch wolle man die Corona-Lage weiter beurteilen. Details sollen noch veröffentlicht werden. Ein Kernelement der Neubewertung wird die Auslastung der Krankenhäuser sein, insbesondere die Zahl der verfügbaren Intensivbetten.

Landesgesundheitsminister Manfred Lucha nutzt die Neuankündigung, um noch einmal für das Impfen zu werben: „Sie schützen nicht nur sich, sondern andere. Und Sie schützen vor allem das Gesundheitssystem vor Überlastung