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Länder wollen Feiern mit bis zu zehn Personen erlauben


Die Länder einigen sich vor ihrem Treffen mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf, dass sich an Weihnachten und Silvester nun bis zu zehn Personen zu gemeinsamen Feiern treffen dürfen. So sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, dass Weihnachten mit den Großeltern gefeiert werden könne. Allerdings fällt dann erst morgen die endgültige Entscheidung.

Vor ihre Bund-Länder-Konferenz haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf ein einheitliches Konzept für die Kontaktregeln zu Weihnachten und Silvester geeinigt. So sollen im Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Treffen mit haushaltsfremden Familienmitgliedern möglich sein. Gleiches gilt auch für Zusammenkünfte mit Menschen aus anderen Haushalten, zum Beispiel Freunden. Auf maximal zehn Personen ist dies dann begrenzt, wie es in dem gemeinsamen Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit der Kanzlerin Merkel heißt. Ausgenommen hiervon sind aber Kinder bis zu 14 Jahren.

Auch geht aus dem Länder-Papier hervor, dass der derzeitige Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember verlängert werden soll. Den Ländern soll die Möglichkeit geboten werden, von dieser Regelung abzuweichen, wenn die Inzidenz „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt und weitere Bedingungen erfüllt sind. Die Ministerpräsidenten rufen parallel dazu die Menschen grundsätzlich auf, sich möglichst vor den Feiertagen in eine mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben. In dem Beschlussentwurf heißt es dazu: „Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“.

Silvesterfeuerwerk soll untersagt werden

Um größere Gruppenbildungen zu vermeiden, sollen hingegen auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen das Silvesterfeuerwerk untersagt werden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, ist dem gemeinsamen Beschlusspapier zu entnehmen. Es wird daher grundsätzlich „empfohlen“, auf ein Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel zu verzichten. Damit ist das ins Gespräch gebrachte Verkaufsverbot erst einmal vom Tisch.

Geeinigt haben sich die Länder darauf, dass in Regionen mit weit über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen eine grundsätzliche Maskenpflicht im Unterricht gelten solle. Dies betrifft aber nur die Schüler ab der siebten Klasse.

Auch solle es in älteren Jahrgängen in „besonderen Infektionshotspots“ schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ geben. Dies könne unter anderem Hybridunterricht sein. Lediglich für die Abschlussklassen sind diese Maßnahmen nicht vorgesehen. Der Kanzleramtschef Helge Braun will sich dazu am Dienstagmittag mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Es könne demnach vor den Beratungen am Mittwoch mit Angela Merkel noch einiges geändert und angepasst werden. Doch grundsätzlich sei man auf einem guten Weg.