Lauterbach verlangt Impfpflicht durch Arbeitgeber und Bundestag reagiert

Karl Lauterbach sieht erneut Grund zur Eile bezüglich der Eindämmung der Pandemie. Um die Impfkampagne zu befördern, möchte er Arbeitgebern neue Rechte zusprechen. Der Gesundheitsminister stimmt ihm zu.

Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, fürchten eine Impfpflicht durch die Regierung. Dem stehen derweil noch viele Grundrechte entgegen. Karl Lauterbach möchte nun Arbeitgeber berechtigen, indirekt eine Impfpflicht einzuführen. Die Bundesregierung prüft seinen Vorschlag.

Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, möchte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach Arbeitgeber berechtigen, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abzufragen. Bisher steht es Chefs nicht zu, derartige Gesundheitsdaten von ihren Angestellten einzufordern. Wenn es nach Lauterbach oder Spahn geht, ändert sich das bald.

Lauterbach glaubt, dass dieser Schritt „richtig wäre“, denn Arbeitgeber seien ja bereits befugt, ein Testergebnis einzufordern. Im gleichen Atemzug mache eine Impfabfrage Sinn, so der SPD-Politiker. Dies sei insbesondere in Berufen mit Kundenkontakt eine sinnvolle Maßnahme, um die Sicherheit der Kunden zu gewährleisten.

Im Bundgesundheitsministerium ist man an dem Vorschlag interessiert. „Die Gespräche dazu laufen“, sagte eine Sprecherin. Jens Spahn hatte sich zuvor bereits pro Lauterbachs Vorschlag ausgesprochen. Laut „ntv“ habe er selbst gesagt, dass er hoffe, das Infektionsschutzgesetz anzupassen, sodass Arbeitgeber im nächsten halben Jahr ermächtigt werden, den Impfstatus ihrer Angestellten abzufragen.

Die Bundesregierung äußerte sich bis jetzt noch vorsichtig zu dem Vorschlag. „Wir prüfen das“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Lauterbach unterstellte der Politik Zögerlichkeit aufgrund der anstehenden Wahlen und kritisierte, dass man trotz steigender Zahlen unpopuläre Entscheidungen scheue.

Bereits heute dürfen Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten berücksichtigen, um entsprechende Schutzmaßnahmen zu organisieren. Allerdings beruht dieses Recht auf freiwillige Auskunft der Arbeitnehmer. Bislang darf kein Chef seine Mitarbeiter zwingen, Auskunft über ihren Impfstatus zu geben.

Hintergrund ist das Datenschutzgesetz: Arbeitnehmer haben das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1, 2 GG). Aber die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht auch vor, dass dieses Recht beschnitten werden darf, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder zur Abwehr »schwerwiegender Gesundheitsgefahren« erforderlich ist (Art. 9 Abs. 2i DSGVO).

In anderen Ländern wurden schon längst entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Beispielsweise müssen Bedienstete der US-Regierung sich impfen lassen. Außerdem appellierte die Regierung unter Joe Biden an private Arbeitgeber, eine Impfpflicht einzuführen. Auch in Frankreich besteht bereits eine an den Arbeitsplatz gebundene Impfpflicht. So muss Gesundheitspersonal dort geimpft werden.

Foto: Karl Lauterbach, über dts Nachrichtenagentur