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Millionen Führerscheine werden ungültig – diese Fristen gelten jetzt

Viele der alten Führerscheine laufen in diesem Jahr ab und müssen demnach erneuert werden. Für den Umtausch sind daher Fristen zu berücksichtigen. Darauf ist nun zu achten.

In den nächsten Jahren laufen Millionen von alten Führerscheinen aus. Die Generation der Ü60-Fahrer ist als erstes davon betroffen. Bürger, die zwischen 1953 und 1958 geboren worden sind, müssen den Führerschein bis einschließlich dem 19. Januar 2022 wechseln. Eine Verschiebung ist trotz der aktuellen Corona-Pandemie nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums aber bislang nicht geplant.

Umtausch wegen EU-Vorgabe notwendig

Schritt für Schritt sollen dann die alten Führerscheine bis in das Jahr 2033 hinein getauscht werden. Eine große Herausforderung stellt dies insbesondere für die Fahrerlaubnisbehörden und die Bundesdruckerei dar, denn zusätzlich zu ihrem täglichen Geschäft müssen noch eine Vielzahl von Führerscheinen getauscht werden. Der Umtausch sollte daher frühzeitig eingeplant werden. Vorgaben der EU machen den Umtausch von Führerscheinen nötig, denn diese sollen in der gesamten EU einheitlich und vor allem fälschungssicher sein.

Kosten von ca. 25 Euro

Papier-Führerscheine sind bis 1998 ausgegeben worden, im Anschluss bis einschließlich 18. Januar 2013 die Scheckkartenführerscheine. Eine Gebühr von 25 Euro für den Tausch ist dann fällig, hinzu kommen die Kosten für ein biometrisches Foto.

Diese Fristen gelten:
• Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollen ihre Führerscheine bis 19. Januar 2022 eintauschen.
• Für die Jahrgänge 1959 bis 1964 gilt die Frist bis 19. Januar 2023,
• für die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar 2024,
• für die Jahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025,
• für die Jahrgänge vor 1953 bis 19. Januar 2033

Für Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gibt es weitere Fristen. Nach dem Alter der Dokumente solle dann der Umtausch über die Bühne gehen. Das Ausstellungsdatum ist dabei dann das entscheidende Kriterium:
• Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sollen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
• Für die Ausstellungsjahrgänge 2002 bis 2004 sieht der Plan eine Frist bis 19. Januar 2027 vor
• für die Ausstellungsjahrgänge 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028
• für den Ausstellungsjahrgang 2008 bis 19. Januar 2029
• für den Ausstellungsjahrgang 2009 bis 19. Januar 2030
• für den Ausstellungsjahrgang 2010 bis 19. Januar 2031
• für den Ausstellungsjahrgang 2011 bis 19. Januar 2032
• für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, läuft die Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.
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