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Millionen Impfzertifikate verlieren Gültigkeit im Februar

Mehrere Millionen Impfzertifikate verlieren im Februar ihre Gültigkeit. Für die Besitzer dieser Zertifikate können damit große Probleme entstehen. Darum sollten sie jetzt handeln. Wer ist betroffen und was ist zu tun?

Ab Februar gilt die neue EU-Befristung zur Grundimmunisierung. Damit verfallen zum Monatswechsel rund neun Millionen Impfzertifikate. Besonders, wer die CovPass- oder CoronaWarn-App nutzt, muss mit Problemen rechnen. Die neue Frist gilt auch für Genesene, die eine Genesungsimpfung erhalten haben.

Ab Februar gelten Impfzertifikate mit Grundimmunisierung nur noch für neun Monate nach der zweiten Impfung. Wer also vor dem 7. Mai 2021 vollständig geimpft wurde, verliert seinen Status im Februar schlagartig, insofern keine Booster-Impfung vorliegt. Spätestens bei einer Ausreise macht sich das bemerkbar.

Nach Recherchen von „Focus Online“ laufen am 1. Februar demnach 8,8 Millionen Impfzertifikate ab. Dies gehe aus einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hervor.

Wie die Regelung innerhalb Deutschlands umgesetzt wird, hat der Bundestag bislang noch nicht ausformuliert. Grundsätzlich gilt die EU-Regel auch in der Bundesrepublik. Außerdem hat die Bundesregierung zugestimmt. Vermutlich werden die Details zu den Themen auf dem kommenden Bund- Ländergipfel gehören. Dabei könnte auch beschlossen werden, dass Genesene zukünftig nur noch drei Monate lang als immunisiert gelten, wie es die neuen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts vorsehen.

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Ebenfalls unklar ist bislang, wie die CovPass- und Corona-WarnApp darauf reagieren werden. Vermutlich werden die Apps den Status „ungültig“ anzeigen. Sobald das passiert, wird die betroffene Person als ungeimpft behandelt. Das ist zumindest dort überall der Fall, wo das digitale Zertifikat abgerufen wird, zum Beispiel an europäischen Flughäfen.

Wer ins Ausland reist, sollte sich ohnehin vorher noch einmal genau informieren, wie die Impfnachweise dort bewertet werden. In Österreich beispielsweise gilt ein Impfzertifikat bereits ab sechs Monaten als ungültig. Diese Regel tritt ebenfalls im Februar in Kraft.

Wer diese und andere Probleme umgehen will, sollte sich zügig um eine Booster-Impfung kümmern. Diese Vorgehensweise entspricht auch den Empfehlungen der meisten Virologen. Inzwischen herrscht weitestgehend Einigkeit, dass zwei Impfdosen auf lange Sicht nicht vor Covid-19 schützen. Die Booster-Impfung wird also sehr wahrscheinlich bald zur Grundimmunisierung dazugezählt.

Doch Achtung: In einigen Bundesländern wird die Booster-Impfung erst 14 Tage nach der Spritze anerkannt. Wer in Berlin, Sachsen oder Thüringen wohnt, kann daher versehentlich beim 2G-Modell rausfliegen, bis der Booster anerkannt wird.