In einigen Landesteilen werden die Regeln der Coronaschutzverordnung gerade aktualisiert. Ganz neu dabei ist die „Inzidenzstufe 0“. Welche neuen Gebote und Verbote kommen auf die Bürger zu?
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geht einen neuen Weg und hat die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Die neue Verordnung tritt ab Freitag, den 9. Juli in Kraft. Nordrhein-Westfalen hat die Inzidenzstufe 0 eingeführt.
In Kreisen oder kreisfreien Städten, wo die 7-Tage-Inzidenz an 5 Tagen unter 10 lag, treten neue Lockerungen in Kraft. Auf dieser Inzidenzstufe werden fast alle bisher bestehenden Regeln aufgelöst. Das Gesundheitsministerium von NRW möchte damit das Leben wieder normalisieren.
Beispielsweise entfallen alle Kontaktbeschränkungen. Auch ein Mindestabstand zu anderen Personen ist bei dieser Inzidenz nur noch empfohlen und nicht mehr Vorschrift. Weitere Änderungen ergeben sich im Hinblick auf die Maskenpflicht.
Wie aktuell ersichtlich gilt die Maskenpflicht bei einer Inzidenzstufe 0 nur noch im öffentlichen Nahverkehr und im Handel. In den anderen Bereichen wird sie den Bürgern nur noch empfohlen. Unberührt bleibt die Maskenpflicht in den Schulen. Darüber hinaus entfällt in vielen Bereichen des Lebens die Kontaktdatenerfassung. Das ist zum Beispiel auch in der Gastronomie der Fall.
Weitestgehend bestehen bleiben aber die bundesrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf den Arbeitsschutz. Die neuen Landesregelungen gelten also nur in NRW in den Bereichen, wo das Land selbst freie Hand hat.
Erleichterung dürfte sich auch bei den Veranstaltern und Diskotheken breit machen. Ihre Öffnung war erst für den 27. August 2021 vorgesehen und wird nun vorverschoben. In allen Gebieten, wo die Inzidenzstufe 0 gegeben ist, dürfen schon ab dem 9. Juli die Diskotheken öffnen.
Auch Volksfeste und große Sportveranstaltungen sind erlaubt, wenn sie ein zulässiges Hygienekonzept mitbringen und einen Negativtest für alle Gäste durchführen. Reicht die Inzidenzstufe 0 landesweit, ist es möglich, private Veranstaltungen ohne Maskenpflicht und Mindestabstände durchzuführen.
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