Es ist ein Novum in Deutschland und einige Städte nutzen nun die Chance. Die Gebühren für das Anwohnerparken dürfen von den Kommunen seit dem vergangenen Juli selbst festgelegt werden. Als erste Stadt hat nun die baden-württembergische Gemeinde Tübingen und seinem Grünen Oberbürgermeister Boris Palmer davon Gebrauch gemacht. Besonders Fahrer von den als Benzinfresser angesehenen SUV-Fahrzeugen müssen nun tiefer in die Tasche greifen. Ähnliche Schritte werden demnächst auch in anderen Städten erwartet.
Diese Erhöhung der Parkgebühren ist drastisch. Als erste Stadt hat die in Baden-Württemberg gelegene Gemeinde Tübingen eine satte Erhöhung der Anwohnerparkgebühren beschlossen. So zahlen allen Halter eines ganz normalen Familienwagens nun 120 Euro pro Jahr. Der städtische Klimaausschuss der Universitätsstadt hat dies am Montag in einer Sitzung beschlossen.
Wer ein Auto besitzt, dass besonders schwer ist, wozu vor allem die sogenannten SUVs zählen, werden sogar mit einem weiteren Aufschlag von 60 Euro belangt. Gelten sollen diese Grenzen dabei sowohl für Benziner und Dieselfahrzeuge, aber auch für Elektroautos. Dabei sind gewissen Grenzen beim Gewicht herangezogen worden. So sind die Autos mit Verbrenner ab 1.800 Kilogramm, die Stromer ab 2.000 Kilogramm von dieser neuen Regelung betroffen. Zuletzt lagen die Kosten für diese Parkgenehmigungen bei einheitlich 30 Euro. Ermäßigungen sollen Personen in Not hingegen auch künftig zu Verfügung stehen.
Der Bürgermeister der Stadt, der Grüne Boris Palmer, will damit ein Ende der Subventionen für Autos im Allgemeinen erreichen. Die Kosten, die beim Bau, der Unterhaltung und dem Verbrauch an Fläche im Allgemeinen entstehen, kosten ein Vielfaches von den nun beschlossenen 50 Cent pro Tag, so der Politiker. Und dies sei nur ein erster Schritt. In dem Ausschuss hatte er einen noch höheren Wert gefordert, war damit aber am Gemeinderat gescheitert.
Die neu geregelte Möglichkeit zur Festsetzung von Parkraumgebühren hat die Stadt in Süddeutschland als erste genutzt. Bislang waren die Gebühren für die Parkausweise von Anwohnern bundesweit gesetzlich geregelt. Nun prüfen auch andere Städte und Gemeinden die Möglichkeit, nach der Änderung der Gesetze im Juli, eine Erhöhung der Gebühren in ihren öffentlichen Parkräumen durchzusetzen.
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