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Neu für alle Autofahrer: Massive Änderungen beim Führerschein stehen an

Auf Deutschlands Autofahrerinnen und Autofahrer kommen einige große Änderungen zu. Der Grund dafür: Die EU ist dabei, eine spezielle Richtlinie auf den Weg zu bringen, die sich auf alle auswirken wird, die derzeit einen Führerschein besitzen oder planen, einen zu erwerben. Folgendes kommt auf uns zu.

Nach Angaben des ADAC stellt die Sonderrichtlinie eine grundlegende Überarbeitung der derzeit gültigen 3. Führerscheinrichtlinie dar. Autofahrer können sich über einige Neuerungen freuen, sollten sich aber bewusst sein, dass es noch einige Zeit dauern kann, bis sie in Deutschland umgesetzt werden, da sie zunächst in nationales Recht überführt werden müssen.

Schwerere Fahrzeuge mit Klasse B Führerschein
Zu den Vorteilen gehört eine erhebliche Ausweitung der zulässigen Höchstmasse von Fahrzeugen, die mit einem Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. Nach der derzeitigen Richtlinie sind die Fahrer auf Fahrzeuge mit einem Gewicht von höchstens 3,5 Tonnen beschränkt, was viele Wohnmobile ausschließt. Mit der 4 Führerscheinrichtlinie wird die Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen angehoben.

EU-weite Erlaubnis zum Fahren von Leichtkrafträdern
Derzeit dürfen Fahrer mit einem B196-Führerschein nur innerhalb Deutschlands Leichtkrafträder fahren. Wie der ADAC berichtet, wird die neue EU-Richtlinie dies ändern, so dass Inhaber des B196-Führerscheins in der gesamten EU Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren dürfen.

Digitalisierung des Führerscheins
Die 4. Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass in Zukunft alle Führerscheininformationen in einer gemeinsamen EU-Datenbank gespeichert werden. Die Fahrer werden keinen physischen Führerschein mehr mit sich führen müssen: Stattdessen wird ein digitaler Führerschein ausgestellt, der mit der Datenbank verknüpft und durch einen speziellen QR-Code überprüft wird.

Fahrverbote werden EU-weit gelten
Autofahrern, denen der Führerschein entzogen wurde, wird in Zukunft in allen EU-Ländern ein Fahrverbot auferlegt. Außerdem werden die Kriterien für Verkehrsdelikte wie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss in der gesamten EU gleich sein. Mit der 4. Führerscheinrichtlinie werden die Punktesysteme in allen EU-Ländern “harmonisiert”.

Änderungen für Fahranfänger und Senioren
Fahrschüler müssen in Zukunft ihre theoretische Prüfung bestehen, bevor sie mit dem praktischen Teil des Fahrunterrichts beginnen können. Außerdem wird ein zusätzliches Element eingeführt: Ein Jahr nach Erhalt des Führerscheins müssen neue Fahrer einen Auffrischungskurs absolvieren, um ihre Verkehrssicherheit zu verbessern.

Der ADAC-Bericht bestätigt auch, dass eine Fahrprüfung für Senioren ab 70 Jahren obligatorisch werden soll.