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Neue 2G-Regel in Supermärkten: Kein Zugang für Ungeimpfte

Bis auf die Maskenpflicht mussten beim Shoppen im Supermarkt bisher keine besonderen Corona-Regeln beachtet werden. Ein weiteres Bundesland hat jetzt den Druck auf Ungeimpfte erhöht. Ohne Impfnachweis sollen Kunden draussen bleiben. 

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt hat die hessische Landesregierung ihre Corona-Schutzverordnung verstärkt. Danach dürfen Einzelhändler und Supermärkte selbst entscheiden, ob sie die 2G-Option anwenden. Das bedeutet, dass Supermärkte nun Ungeimpfte aussperren dürfen und nur noch Geimpfte und Genesene Lebensmittel einkaufen lassen.

“Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des täglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden”, so Ministerpräsident Volker Bouffier (69, CDU). “Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.”

Bei Kultur, Gastronomie und Veranstaltungsbranche gibt es die Möglichkeit von 2G schon länger. Angesichts steigender Inzidenzen hat nicht nur Hessen geplant, die Corona-Maßnahmen für den Herbst zum Schutz vor der vierten Welle zu verschärfen. Sollten Supermärkte wie Aldi, Lidl, Edeka oder Rewe von der 2G-Option Gebrauch machen, könnten laut Medienberichten rund 35 Prozent der Bevölkerung nicht mehr in den großen Supermarktketten einkaufen gehen. 

Ungeimpfte müssten sich dann einen anderen Supermarkt suchen – oder sich doch noch impfen lassen. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein wollen die anderen Bundesländer 2G ebenfalls als Optionsmodell einführen.

Der Handelsverband Deutschland, der begrüßt, dass die Anwendung der 2G-Regel in Hessen im Ermessen der Händler liegt, geht laut Handelsverbandschef Stefan Genth allerdings davon aus, dass diese nicht auf ganz Deutschland ausgeweitet wird. Zudem sind Supermärkte und Discounter Bestandteil der Grundversorgung.