Am 23. August wird alles anders. Dann greifen für alle Bundesländer die Beschlüsse des letzten Gipfels von Bund und Ländern. Konkret heißt das: Alle bisherigen Corona-Regeln werden durch die 3G-Regel ersetzt. Nur Länder mit niedrigem Infektionsgeschehen dürfen noch weiter lockern.
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel wurden neue Corona-Regeln beschlossen. Diese sind bis spätestens 23. August von den Ländern umzusetzen. Die Länder müssen entsprechende Verordnungen und Verfügungen veranlassen, damit die 3G-Regeln umgesetzt werden können: Geimpft, genesen, getestet.
Gemäß 3G-Regel wird für alle Personen eine Testpflicht eingeführt, insofern diese nicht nachweisen können, dass sie geimpft oder genesen sind. Die 3Gs werden Zutrittsvoraussetzung, um am gesellschaftlichen teilzuhaben.
Konkret nennt der Beschluss die Testpflicht für:
Demnach sind hierfür Tests obligatorisch, es sei denn man ist geimpft oder genesen.
Ein Türchen für eigene Regeln ließen die Länderchefs sich offen: „Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird“, heißt es in dem Beschluss. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass die „die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes“ ein „niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt“. Theoretisch können die Länder damit viele Ausnahmen erlauben. Aber die „Erforderlichkeit der 3G-Regel wird mindestens alle vier Wochen überprüft“, heißt es weiter.
Auf ein spezifisches Indikatorensystem zur Einschätzung der Lage hatten Bund und Länder sich nicht einigen können. Nun prüfen mehrere Bundesländer die Festlegung auf ihr eigenes System, das berichtete die Deutsche Presse-Agentur. Als Faktoren werden die Impfquote, die Möglichkeiten der Kontaktnachverfolgung und die Situation in den Krankenhäusern in Betracht gezogen.
In Baden-Württemberg gelten die neuen Bezugswerte bereits am 16. August, wobei hier nicht von Lockerungen die Rede sein kann. Hier soll das Landesgesundheitsamt nach verschiedenen Kriterien Prognosen zur Belastung des Gesundheitssystems abgeben. Die Landesregierung behält sich vor, ggf. zusätzliche Maßnahmen zur 3G-Regel zu ergreifen. Niedersachsen kündigte bereits eine Neuauffassung der Corona-Verordnung an. Weitere Bundesländer befinden sich diesbezüglich in der Beratungsphase.
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