Bisher gab es viel Verwirrung darüber, ab wann und in welchem Ausmaß zukünftig verkürzte Quarantäneregeln gelten. Mit seiner neuen Beschlussfassung will der Bundestag Abhilfe schaffen.
Heute entscheidet der Bundesrat über eine vom Bundestag verabschiedete Verordnung über verkürzte Quarantäneregeln. Bereits vergangene Woche haben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Minsterpräsidentinnen und -präsidenten im Rahmen eines Bund-Länder-Gipfels neue, verkürzte Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von Infizierten beschlossen. Der Bundestag hat diese nun bestätigt.
Was ist neu?
Infizierte und deren Kontaktpersonen sollen nur noch zehn Tage in Isolation oder Quarantäne. Bisher waren es 14 Tage. Betroffene sollen sich nun bereits nach sieben Tagen freitesten können. Hingegen müssen Personen mit Boosterimpfung oder jene, die innerhalb der vergangenen drei Monate vollständig geimpft oder genesen sind, nicht mehr in Quarantäne. Die kürzeren Quarantänezeiten sollen dafür sorgen, dass auch bei stark steigenden Infektionszahlen wichtige Versorgungsbereiche nicht zusammenbrechen.
Für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte im Gesundheitswesen sollen weiterhin Ausnahmeregeln gelten. Doch nicht nur diese Ausnahmeregeln sorgten für Verwirrung. Vor allem, der fehlende Zeitrahmen, ab wann die neuen Regeln gelten sollten, war zunächst nicht von der Bund-Länder-Konferenz festgelegt worden. Das führte dazu, dass bereits am darauffolgenden Wochenende viele Menschen vorzeitig ihre Quarantäne oder Isolation beendet hatten. Dabei war klar, dass die neuen Regel nnicht durch die Bund-Länder-Konferenz verbindlich für alle geschlossen werden können, sondern erst in Kraft treten konnten, sobald die sogenannte COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung angepasst wurde. Und dieser Anpassung wiederum müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen. Dem hat nun gestern der Bundestag zugestimmt. Die Entscheidung des Bundesrates wird heute erwartet.
Sollte die Verordnung erfolgreich den Bundestag passieren, müssen die Bundesländer anschließend die Regeln teilweise mit eigenen Verordnungen durchsetzen. Zu den neuen Regeln gehört auch, dass in der Gastronomie verpflichtend die 2G-Plus-Regel gelten soll. Außerdem wird dringend empfohlen, in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr FFP2-Masken zu verwenden.
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