Kategorien: News

Neuer Bußgeldkatalog ab Herbst bringt massive Erhöhung der Strafen

Lange Zeit haben sich sowohl der Bund als auch die Länder mit den geplanten Änderungen im Bußgeldkatalog beschäftigt. Nun ist er fertig, die neuen Regelungen sollen dann ab dem Herbst gelten. Diese Änderungen sind nun bei den Bußgeldern enthalten.

Möglichst noch in diesem Herbst sollen die nach einem langen Ringen zwischen Bund und Ländern geplanten Änderungen im Bußgeldkatalog umgesetzt werden. Diese enthalten vor allem erheblich verschärfte Sanktionen gegenüber Rasern. Am 29. Juni war ein entsprechender Entwurf einer Verordnung an die Länder und die Verbände zur Beteiligung weitergeleitet worden. Dies hat auch das Bundesverkehrsministerium im Zuge einer Anfrage bestätigt.

Bundesrat muss dem neuen Bußgeldkatalog und den enthaltenen Änderungen noch zustimmen.

„Ziel ist es, das Verfahren im Herbst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt abzuschließen“, sagte eine Sprecherin. Den dafür vorgesehenen Änderungen muss der Bundesrat zuvor aber noch zustimmen. Zuletzt hatten sich der Bundesminister für Verkehr, Andreas Scheuer von der CSU, und die Kollegen der Länder auf diese Änderungen im Katalog geeinigt. Vor allem ist nun vorgesehen, dass es bei mehreren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zu einer kräftigen Erhöhung der Bußgelder kommen wird.

Besonders auf Raser kommen dann entsprechenden Sanktionen zu, die nun verdoppelt werden. Künftig werden dann 70 Euro statt bislang 35 Euro fällig, wenn man innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist. 400 Euro sollen dann Verkehrssünder zahlen, wenn sie in einer Stadt bei erlaubten 50 km/h mit mehr als 91 km/h erwischt werden. Bislang lag diese Strafe bei 200 Euro. Insgesamt sollen auch Verstöße gegen Parkauflagen stärker geahndet werden.

Seit Februar 2020 sind die Änderungen der Verkehrsregeln und Bußgelder schon geplant

Schon seit dem Februar des vergangenen Jahres zieht sich der Streit um die Änderungen in der StVO hin. Zum Schutz für Fahrradfahrer waren damals schon die Neuerungen beschlossen worden. Doch ist dabei ein entscheidender Fehler aufgetreten und die gesamte Reform musste auf Eis gelegt werden. Die alten Regeln gelten daher auch weiterhin. Streit gab es vor allem über die vom Bundesrat eingefügten niedrigen Schwellen von Fahrverboten, die Rasern auferlegt werden sollten. Kritik kam damals vor allem von Seiten der CDU/CSU-Fraktion. In der neuen Fassung sind sie nun nicht mehr enthalten.