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Neues EU-Gesetz: So erkennen Sie Lebensmittel mit Insekten

Seit dieser Woche wurden diverse Insekten als offizielle Lebensmittel in der Europäischen Union zugelassen. Sie können Nahrungsmitteln wie Brot, Keksen, Schokolade oder tierischen Ersatzprodukten ohne weiteres untergemischt werden. Was für viele ekelerregend klingt, soll nun Normalität werden. Seit 2021 gilt all das auch schon für den gelben Mehlwurm. Seit dieser Woche dann offiziell auch für die Wanderheuschrecke, die Hausgrille und die Larven des Getreideschimmelkäfers. Dies alles angeblich im Sinne er Nachhaltigkeit.

Doch wie erkennen Verbraucher, in welchen Produkten eben jene Insekten verarbeitet wurden? An der Zutatenliste! Dort werden die Insekten aber meist mit ihrem lateinischen Namen genannt. Beispielsweise könnte dort künftig stehen: „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)” oder “Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)”.

Außerdem sei bei solchen Produkten unbedingt auch eine Allergiekennzeichnung nötig! „Menschen, die auf Hausstaubmilben oder Krustentiere allergisch reagieren, könnten auch allergische Reaktionen auf Insekten zeigen”, sagt Theresia Weimar-Ehl von der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Deswegen sollte man als betroffene Person unbedingt ganz genau hinschauen.

Für viele Menschen ist der Gedanke, plötzlich Insekten zu verzehren, noch immer sehr gewöhnungsbedürftig. Viele sind sogar abgeschreckt. Man muss dazu aber auch beachten, dass in anderen Weltreligionen Insekten schon lange auf dem Speiseplan stehen. In Thailand beispielsweise sind sie eine geschätzte Protein- und auch Vitaminquelle.

An der Tierärztlichen Hochschule Hannover beschäftigen sich Forscher zudem schon länger mit der Frage, ob Insekten Teil der Lösung für das Problem der globalen Lebensmittelknappheit werden könnten: Im Vergleich zu Fleisch aus herkömmlichen Nutztieren sollen Insekten klimafreundlicher sein. Sie brauchen weniger Platz und Wasser als Rinder, Schweine oder Hühner und verursachen auch weniger Treibhausgas-Emissionen.