Betrifft alle Bürger: Neues Personalausweis-Gesetz gilt ab sofort

Die Tage des Personalausweises wie wir ihn kennen, sind gezählt. Seit September gilt ein neues Gesetz, dass den Identitätsnachweis per Smartphone ermöglicht.

Die Bundesregierung möchte allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich ohne Plastikkarte auszuweisen. Ab jetzt gilt das „Smart-eID-Gesetz“, welches den Personalausweis auf dem Smartphone erlaubt.

Dieses Gesetz ist die Grundlage, damit Menschen sich in Deutschland via Smartphone oder Tablett offiziell ausweisen dürfen. Der Bundesrat bestätigte das Smart-eID-Gesetz bereits im Juni. In Kraft getreten ist es im September.

Projektpartner ist derzeit Samsung. Bis Dezember sollen die technischen Voraussetzungen für die Smart-eID-Funktion auf den Smartphones der Galaxy S-Reihe geschaffen sein. Das Bundesinnenministerium möchte jedoch in der ersten Jahreshälfte 2022 bewerkstelligen, dass fast alle im Handel verfügbaren Geräte die Smart-eID unterstützen.

Voraussetzung für den Smartphone-Ausweis ist die selbstgewählte, sechsstellige PIN des Online Ausweises. Mit dem sogenannten PIN-Brief kann man diese einrichten. Wer seinen PIN-Brief nicht mehr hat, kann ab Mitte Oktober auf personalausweisportal.de eine neue PIN beantragen. Das Setzen der PIN ist seit diesem Jahr gebührenfrei und kann entweder auf dem Amt oder mit einer App, wie der AusweisApp2 erfolgen.

Von der PIN zur Smart-eID

Wer die PIN hat, muss seinen Ausweis künftig nur noch ein einziges Mal an das Smartphone halten und kann dann seinen digitalen Ausweis auf dem Gerät speichern. So erhält man die sogenannte Smart-eID, mit der man sich zukünftig offiziell ausweisen darf.

Identitätsnachweis wird mit Smart-eID einfacher

Die Online-Ausweisfunktion ist seit geraumer Zeit mit der AusweisApp2 verfügbar und wird in der EU schon millionenfach genutzt. Zwar kann man sich bisher schon mit seiner PIN, einem Kartenlesegerät, der Ausweiskarte und dem Smartphone online ausweisen, mit der Smart-eID wird dieser Prozess jedoch einfacher. Dann braucht man die Ausweiskarte nämlich nicht mehr mit sich zu führen, sobald Smart-eID einmal auf dem Smartphone eingerichtet ist. Das neue Verfahren soll besonders nutzerfreundlich sein.

Neuer Ausweis seit 2. August

Auch die Personalausweiskarte selbst wurde abermals überarbeitet. Wer nach dem 2. August 2021 einen neuen Ausweis beantragt (hat), erhält die Karte im neuen Format, das an neuste Sicherheitsstandards und ein gemeinsames Design innerhalb der EU angeglichen wurde. Alte Ausweise erhalten ihre Gültigkeit nach wie vor entsprechend ihres Ablaufdatums. Es besteht keine Notwendigkeit, den alten Ausweis vorher schon umzutauschen.

veröffentlicht von
Sara Breitner