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Neunjährige wird versehentlich gegen Coronavirus geimpft

Ein neun Jahre altes Mädchen hat ihren Vater zum Impftermin begleitet. Der Vater denkt noch an einen Scherz, als im bayerischen Impfzentrum vom Arzt der Arm des Mädchens desinfiziert wird. Und plötzlich wird sie mit dem Impfstoff von Biontech geimpft.

Im Impfzentrum von Bobingen im Landkreis Augsburg ist laut den Angaben der Polizei ein neun Jahre altes Mädchen „versehentlich“ gegen des Coronavirus geimpft worden. Gegen die Verantwortlichen hat der Vater des Kindes nun Strafanzeige gestellt, wie die Augsburger Polizei am Dienstag auf Anfrage durch einen Sprecher mitteilen ließ. Wegen fahrlässiger Körperverletzung laufen nun Ermittlungen.

Es werde derzeit überprüft, wer am vergangenen Samstag an der Impfung beteiligt gewesen sei. Auch solle die Frage geklärt werden, wie es zu dieser versehentlichen Impfung kommen konnte. Dem Kind selbst gehe es gut. Berichte der „Augsburger Allgemeinen“ und von Hitradio RT1 hat der Polizeisprecher bestätigt. Eigentlich hatte der Vater am Wochenende den Impftermin gehabt, sein Tochter habe ihn lediglich begleitet.

Der impfende Arzt habe den Berichten zufolge das Mädchen gefragt, ob es denn Angst vor Spritzen hätte. Der Vater habe zunächst an einen Scherz gedacht, als der Arzt daraufhin den Oberarm des Kindes desinfiziert habe. Doch das Mädchen ist dann von dem Mediziner mit dem Impfstoff von Biontech geimpft worden. Die Beschäftigten des Impfzentrum sollen nun dazu befragt werden, wie es zu der Impfung des Kindes kommen konnte.

Eine Immunisierung mit dem Biontech-Impfstoff ist in Deutschland mittlerweile für Kinder ab zwölf Jahren erlaubt. Jüngeren ist dies aber noch nicht erlaubt.

Weiter berichtete RT1, dass der Fehler von dem Mann umgehend eingesehen worden sei und dieser sich daraufhin entschuldigt habe. Auch habe er bitterlich geweint. Der Vater sagte demnach, dass die gesamte Familie gebetet habe, dass keine gesundheitlichen Folgen bei der Tochter durch diesen Fehler auftreten. Doch gehe es dem Mädchen derzeit gut. Nach dem Vorfall war es stationär aufgenommen und für 24 Stunden beobachtet worden.

Zu dem Fall war durch das Augsburger Landratsamt keine Stellungnahme zu erhalten. Vielmehr erfolgte ein Verweis an den privaten Betreiber. Im Namen des Dienstleisters erklärte eine Anwältin, der Arzt hätte irrtümlich angenommen, dass das Kind tatsächlich geimpft werden müsse, da es sich bei ihr um eine Risikopatientin handele. Durch den Impfarzt lag demnach ein individuelles Versagen vor. Man habe sich von Unternehmensseite sofort von dem Mitarbeiter getrennt.