Für den Februar ist die Einführung geplant. Österreich macht nun mit der Impfpflicht ernst, die ersten Einzelheiten des neuen Gesetzes sind in den Medien aufgetaucht. Eine Strafe wird in Zukunft alle drei Monate fällig, wenn man sich nicht impfen lässt. In einem eigenen Schreiben vom Gesundheitsminister soll zudem eine letzte Warnung ausgesprochen werden.
In Österreich wird die Weigerung, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen, künftig teuer. Denn alle drei Monate sollen nach übereinstimmenden Berichten in den Medien dann Zahlungen von 600 Euro geleistet werden, so der Gesetzentwurf, der verschiedenen Medien vorliegt. Der Stichtag für diese extreme Maßnahme ist auf den 15. März festgelegt worden. Zahlen müssen dann alle Personen, die zu diesem Zeitpunkt noch keinen Impfnachweis vorlegen können.
Sowohl der „Kurier“ als auch „Heute“ berichten zudem weiter, dass die Impfpflicht für bestimmte Personengruppen ausgesetzt bleibt. Dazu gehören unter anderem Schwangere, Kinder unter 14 Jahren und für die Zeit von sechs Monaten, wenn Personen als Genesen gelten. In dem ersten Entwurf des Gesetzes ist zudem eine Regelung enthalten, die besagt, wie häufig sich Menschen in Zukunft impfen lassen müssen. Ausgehend vom 1. Februar, an dem alle eine Erstimpfung haben müssen, ist die Zweitimpfung dann spätestens nach 42 Tagen fällig. Die mittlerweile als obligatorisch geltende Boosterimpfung ist dann in einem Zeitraum von mindestens 120 Tage und höchsten 270 Tagen vorzunehmen.
Ab dem 15. Februar werden den vorliegenden Informationen nach alle Personen, die noch nicht geimpft sind, dann vom Gesundheitsminister persönlich angeschrieben. Dort fordert er sie dann auf, die Impfung umgehend nachzuholen. Eine letzte Frist wird dann bis einschließlich 15. März gesetzt, dann werden die Verweigerer zur Kasse gebeten.
Nimmt man alle möglichen Strafen zusammen, so kostet die Weigerung, sich impfen zulassen, im Jahr dann 2.400 Euro. Allerdings sind dabei noch keine Verwaltungsgebühren mit enthalten, so dass sich die Summe auf bis zu 3.600 Euro erhöhen kann. Sollte es dann bei den betreffenden Personen noch immer kein Einsehen geben, so kann es auch zu einer Ersatz-Freiheitsstrafe kommen. Bis Ende Januar 2024 ist dieses Gesetz dem Vernehmen nach befristet.
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