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Offenbar massiver Betrug bei Belegung von Intensivbetten

Es steht der ungeheure Verdacht im Raum, dass in der Corona-Krise die Krankenhäuser weniger freie Intensivbetten meldeten, als sie tatsächlich hatten.

Der Bundesrechnungshof hat in einem neuen Bericht genau das nahegelegt und massive Zweifel an der Verlässlichkeit der Belegung der Intensivbetten angemeldet. Diese Zahlen waren mehrfach die Grundlage für den Lockdown in Deutschland. Besonders brisant ist, dass sowohl die Bundesregierung als auch das RKI davon wussten.

Bereits am 11. Januar hat das RKI die Vermutung geäußert, dass von Seiten der Krankenhäuser weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze gemeldet wurden, als vorhanden waren. Auch der Bundesgesundheitsminister hat diesen Brief erhalten. Finanzielle Anreize waren der Grund für die Falschmeldungen.

Der Bundesrechnungshof moniert dann auch, es „könnte der für die Gewährung von Ausgleichszahlungen erforderliche Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungsplätze von unter 25 Prozent erreicht werden“, wenn die Kliniken weniger freie Betten meldeten. Dem Intensivmedizinerverband DIVI sind demnach falsche Zahlen von den Krankenhäusern gemeldet worden, um so Ausgleichzahlungen vom Staat zu erhalten.

Kliniken erhalten seit dem November 2020 diese Ausgleichzahlungen nur, wenn mehr als 75 Prozent der Intensivstationen eines Landkreises ausgelastet sind und die Inzidenz bei über 50 in der betreffenden Region liegt.

Merkel warb mit Intensivbetten-Belegung für Lockdown

Einen gefährlichen Fehlanreiz erkennt der Rechnungshof in dieser Herabrechnung der freien Intensivbetten. So kommen die Prüfer zu dem Ergebnis: „Nach Beobachtung des RKI entspannten sich zwar zeitweise die Fallzahlen auf den Intensivstationen. Allerdings sei der Anteil der freien, betreibbaren Betten insgesamt niedrig geblieben.“ Und: „Die gemeldeten Daten seien daher nicht mehr für eine Bewertung der Situation geeignet.“

Doch stützte die Bundesregierung ihre Lockdown-Entscheidung auf genau diese gemeldeten Daten und war für über ein Jahr Grundlage für die Kontaktverbote und Ausgangssperren. Aber auch die Schulschließungen hingen damit zusammen. So warben sowohl die Kanzlerin als auch der DIVI-Präsident Gernot Marx für einen schnelle Lockdown.

Allerdings wusste das RKI zu diesem Zeitpunkt schon von den falschen Zahlen der Krankenhäuser, die aus zahllosen E-Mails hervorgingen.

Die Kliniken erhalten die Ausgleichzahlungen nicht direkt, die jeweilige Region erhält diese über den Bund und das Land. Nur Kliniken mit einer Einstufung als bedürftiges Haus kommen auf diese Liste. Somit war das Motiv gegeben, einen entsprechenden Bedarf auch darzustellen, auch wenn es die Corona-Lage nicht hergab.

Bereits Anfang 2021 hatte das RKI dem Gesundheitsminister empfohlen, nicht mehr von dem DIVI-Intensivregister die Zahlungen an die Krankenhäuser abhängig zu machen. Mit einem Erlass vom 8. Februar wurde dann das RKI aufgefordert, die DIVI-Engpasszahlen nur noch in begründeten Ausnahmefällen umzusetzen. Dazu sagt der Rechnungshof: „Bei auffälligen Korrekturbitten sollten Änderungen unterbleiben und die Krankenhäuser bzw. Länder zur Begründung aufgefordert werden.“