Ohne Impfung kein Führerschein

Wieder einmal sorgen unterschiedliche Corona-Regeln für Zündstoff. Dieses Mal für Fahrschüler. In Sachsen gilt die 2G-Regel auch in Fahrschulen, mit weitreichenden Konsequenzen.

Ungeimpfte Jugendliche dürfen in Sachsen keinen Führerschein mehr  machen. Dort gilt – wie in mehreren Bundesländern – seit Ende 2021 2G. Das bedeutet, wer hier Theorie- oder Fahrstunden absolvieren will, muss geimpft oder genesen sein. Die Konsequenz ist, dass viele Jugendliche die Fahrschule abbrechen oder pausieren müssen. Das betrifft auch diejenigen, die ihre Ausbildung bereits vor der 2G-Regel-Änderung begonnen haben. 

Laut Medienberichten seien viele Jugendliche von der neuen 2G-Verschärfung überrascht worden. Das führt nicht nur zu Unverständnis bei den Fahrschülern und ihren Eltern. Auch der Sächsische Fahrlehrerverband kritisiert die Sachlage. „Wir glauben, dass ein ordnungsgemäß getesteter Fahrschüler wesentlich unkritischer auszubilden ist als ein nur Geimpfter oder gar vor langer Zeit Genesener. Deshalb fordern wir die Heraufsetzung des 2G-Regel-Alters auf 18“, so der Verbandschef  Andreas Grünewald im Gespräch mit Medien.

Bus- und Lkw-Fahrer jedes Alters dürfen weiterhin unter 3G-Maßnahmen ausgebildet werden, aber wer in Sachsen ab 16 den Führerschein machen will, muss geimpft oder genesen sein. „Diese Regeländerung ist total sinnfrei. Ungeimpfte Busfahrer kommen zu uns zur Weiterbildung, aber Jugendliche müssen wir vertrösten. Hier wird Druck von der Politik ausgeübt, damit sich Minderjährige impfen lassen“, kritisiert Grünewald.

Besonders verwirrend ist, dass die reinen Fahrerlaubnisprüfungen dann doch wieder unter 3G stattfinden können. Das führt zu noch mehr Unverständnis in den Fahrschulen. Das sächsische Sozialministerium stellte jedoch auf Anfragen  klar, dass keine Anhebung der Altersgrenze für eine 3G-Regel vorgesehen sei.