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Paukenschlag: Ab heute Mega-Bußgelder nach neuer 3G-Regel

Ab diesem Mittwoch gelten schärfere Corona-Regeln in Bussen und Bahnen: Fahrgäste müssen dann entweder geimpft, genesen oder getestet sein.

Die Änderungen des vergangene Woche vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes treten heute in Kraft. Während sich die Verkehrsunternehmen für die Kontrollen rüsten, bleiben Zweifel darüber bestehen, ob die neuen Regeln überhaupt effektiv durchgesetzt werden können.

In den ersten Tagen sind allein im Fernverkehr der Bahn mehr als 400 Kontrollen geplant, so heißt es. Wer 3G nicht nachweisen kann, muss an der nächsten Station aussteigen. Für Fahrgäste, die sich weigern, kann das richtig teuer werden. Bis zu 2.500 Euro für 3G-Verweigerer und sogar 25. 000 Euro für das Beförderungsunternehmen kann es nach § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes (bei Fahrlässigkeit 12.500 Euro nach § 17 Absatz 2 OWiG) kosten.

Zuständig seien dafür die eigenen Sicherheitsdienste sowie Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter. „Dazu gehören rund 4.200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5.000 DB-eigene oder im Auftrag der DB tätige Service- und Kontrollpersonale in S-Bahn-, RE- und RB-Zügen“, teilte die Bahn mit.

Der neue Bußgeldkatalog tritt gemeinsam mit dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz in Kraft, aber jedes einzelne Bundesland kann und muss für die neue 3G-Regel eine eigene Bußgeldverordnung erlassen und kann so die 2.500 Euro Strafe noch stoppen.

Der Bußgeldkatalog der sächsischen Landesregierung sieht zum Beispiel für gefälschte Impfausweise eine Strafe von 200 Euro vor und ein Verstoß gegen private Kontaktbeschränkungen 250 Euro. 

Auch in der  neuen Bußgeldverordnung des Landes NRW, werden laut Medienberichten beispielsweise die Strafen im ÖPNV angehoben. Wer dort zwar eine medizinische Maske dabei hat, sie aber nicht über Mund und Nase zieht, oder aber nur eine Alltagsmaske trägt, zahlt künftig 150 Euro. Der gleiche Betrag wird fällig für all jene, die ohne medizinische Maske in geschlossenen Räumen erwischt werden, in denen die Maskenpflicht gilt – etwa beim Einkauf im Handel oder beim Behördengang. Bislang betrug die Strafe dafür 50 Euro. Die Fälschung eines Testnachweises schlägt künftig mit zwischen 2000 und 5000 Euro zu Buche (bisher 1000 Euro).