Aus Angst vor neuen Corona-Verordnungen haben die ersten Kommunen mit ihren alljährlichen Traditionen gebrochen und beschlossen, ihre Weihnachtsmärkte nicht zu öffnen. Andere Gemeinden versuchen diese zu retten, indem sie verwirrende Corona-Regeln einführen.
Weihnachtsmarkt geschlossen, Weihnachtsmarkt geöffnet – eine einheitliche Linie gibt es nicht und das Weihnachtsmarkt-Chaos zieht sich wie die nicht einheitliche Corona-Politik durchs ganze Land. Mit dem Ergebnis: Noch nie war des Deutschen liebstes Weihnachtsevent so unsicher wie in diesem Jahr.
Die fehlende Planungssicherheit für Weihnachtsmärkte ruft vor allem die kommunalen Bürgermeister in Sachsen auf den Plan. Immerhin waren Weihnachtsmärkte bisher eine wichtige und garantierte Einnahmequelle für die Gemeinden. So haben heute Vertreter von zwölf sächsischen Städten eine gemeinsame öffentliche Erklärung an die Landesregierung verbreitet, in der sie sich für verlässliche Weihnachtsmärkte in den Regionen aussprechen. Dies ist aber nur möglich, wenn die aktuelle Corona-Verordnung bis Ende Dezember ihre Gültigkeit erhält.
Auch das Land Bayern will die Entwicklung wohl noch abwarten, plant aber für seine größten Weihnachtsmärkte in Augsburg, München und Nürnberg offenbar keine größeren Einschränkungen. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder verkündete zwar strengere Corona-Maßnahmen, der Fokus läge aber in Bayern im Innenbereich. Aus einem Gesetzentwurf des zuständigen bayerischen Gesundheits- und Wirtschaftsministeriums geht laut Medienberichten hervor, dass wenn Weihnachtsmärkte stattfinden sollen, dann sogar ohne Maskenpflicht.
Verwirrende 2G/3G-Regeln und viel Unentschlossenheit
Während einige Städte und Kommunen den Weihnachtsmärkten eine Absage erteilen, versuchen sich andere mit zum Teil wahnwitzigen Massnahmen über Wasser zu halten. Für Baden-Württemberg heisst das konkret und zurzeit: 3G und Einlasskontrollen. So sollen Weihnachtsmärkte an Buden und Fahrgeschäften die digitalen und gedruckten Impf-, Genesungs- und Testnachweise prüfen.
Berlin hat zwar seinen großen Weihnachtsmarkt vor dem Schloss Charlottenburg bereits abgesagt, aber die Märkte am Breitscheidplatz, am Alexanderplatz, am Potsdamer Platz, am Roten Rathaus oder in der Zitadelle Spandau sollen stattfinden. Besucher müssen lediglich eine Maske tragen und die Abstände einhalten, während Marktstände, gastronomischen Angebote und Freizeiteinrichtungen der Weihnachtsmärkte allerdings optional nach 2G-Schema eröffnen können.
Wie in Berlin fällt auch in Bremen der offizielle Startschuss für die Weihnachtsmarkt-Saison am 22. November und auch dort soll es laut Bremer Wirtschaftsförderung keine 2G- oder 3G-Regelung geben. Das sieht in Hamburg schon etwas komplizierter aus. Zwar sollen auch dort größtenteils Abstandsregeln und Maskenpflicht gelten, aber wenn es um die optionalen 2G, 3G und 3G plus Vorgaben für die Betreiber geht, wird es für die Weihnachtsmarkt-Besucher kompliziert. Bei 2G würden nur geimpfte und genesene Besucher auf den Markt kommen. Bei 3G wäre ein Schnelltest nötig und bei 3G plus ein PCR-Test.
In Hessen ist das Chaos noch größer – von Abstandsgeboten bis zur 2G-Regel an überdachten Ständen oder in Hütten, wie genau was umgesetzt werden soll, ist noch nicht geklärt. Ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern wo das bisherige 3G-Konzept in der Landesverordnung derzeit nur bis zum 5. November gilt, die meisten Weihnachtsmärkte aber erst danach beginnen.
Wer in Baden-Württemberg einen Weihnachtsmarkt besuchen will, wird das unter einer strengen 3G-Regel tun. Besucher sollen beim Einlass ein entsprechendes Bändchen oder einen Stempel erhalten um sicherzustellen, dass alle Gäste geimpft, genesen oder getestet sind. Steigen die Infektionszahlen und die Hospitalisierungsrate massiv an, soll aber auch auf den Weihnachtsmärkten 2G gelten.
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